Beschlussvorlage - 2021/BV/2607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die Änderung zum Nutzungsvertrag für den Verkehrs- und Freizeitgarten in Rostock (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Nr. 10 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:
Keine

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Sachverhalt:


Vorbemerkung:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Eigentümerin des traditionsreichen Verkehrs- und Freizeitgartens und betreibt diesen als außerschulischen Lernort. Hier erlernen die Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt das sichere Fahrradfahren in den Klassenstufen 3 und 4.

 

Die schulische Radfahrausbildung wird durch das Staatliche Schulamt Rostock und die Polizeiinspektion Rostock organisiert und durchgeführt sowie von der BQG „Neptun“ Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH im Rahmen von Arbeitsförderungsprojekten und der Verkehrswacht Rostock e.V. unterstützt. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit war es notwendig, mit der BQG „Neptun“ Gesellschaft für Personalentwicklung und Innovationsförderung mbH und der Verkehrswacht Rostock e. V. einen Nutzungsvertrag zu schließen, der den Beteiligten den Rahmen zur Nutzung des Verkehrs- und Freizeitgartens vorgibt. Im April 2021 wurde mit beiden Partnern eine gemeinsame Nutzungsvereinbarung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Vertragsende am 30.04.2031 abgeschlossen (Anlage 1).

 

 

Begründung der Angelegenheit:

 

Für die Sanierung der Außenflächen im Verkehrs- und Freizeitgarten wurden zwischenzeitlich erfolgreich Fördermittel eingeworben (Anlage 2).


Im Zuwendungsbescheid für den Verkehrs- und Freizeitgarten wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Auflage erteilt, eine Anpassung des Vertragszeitraumes an den Zeitraum der Zweckbindung vorzunehmen. Die Frist für den Zweckbindungszeitraum beginnt mit der Auszahlung der Fördermittel im 4. Quartal 2021. Die Zweckbindungsdauer beträgt 10 Jahre (siehe Anlage 2 - Zuwendungsbescheid - Punkt 2 Zuwendungszweck).

Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Vertragsendes notwendig, welche mit der Anpassung des § 9 Laufzeit und Kündigung umgesetzt wird (Anlage 3).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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in Vertretung


 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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11.11.2021 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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16.11.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen