Stellungnahme - 2021/AM/2588-01 (SN)

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Sachverhalt:

Zur o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde die Geschwindigkeit auf der Vorpommernbrücke temporär auf 30 km/h begrenzt?

 

Für die Gewährleistung der Standsicherheit des Bauwerkes war und ist es erforderlich, dass die LKW-Verkehre > 7,5 t das Brückenbauwerk jeweils nur auf den linken Fahrstreifen überqueren. Dafür sind Spurwechsel der LKW vor und hinter der Brücke erforderlich, da die LKW in der Regel auf den rechten Fahrstreifen fahren. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für diese notwendigen Spurwechsel wurde in den ersten Monaten nach der Änderung dieser LKW- Verkehrsführung eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgenommen.

 

  1. Wann wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wieder aufgehoben?

 

Am 19.07.2021 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung vor Ort aufgehoben und deinstalliert.

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, die eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung angesichts der weiter absackenden Fahrbahn vertretbar erscheinen lassen?

 

Gemäß der Beantwortung zu Frage 1, wonach eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h lediglich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vorgenommen wurde, konnte nach einem Zeitraum von ca. 5 Monaten im Mai 2021 im Zusammenwirken mit der Polizei und der Verkehrsbehörde herausgearbeitet werden, dass die zu diesem Zeitpunkt installierte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht mehr erforderlich ist.

 

Ein direkter Zusammenhang der Geschwindigkeitsbegrenzung und dem aktuellen Bauwerkszustand (siehe Frage 3) bestand weder im Dezember 2020 bei Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung noch heute.

 

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Holger Matthäus

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