Informationsvorlage - 2021/IV/2602

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


Mit Beschluss Nr. 2019/AN/0208 vom 06.11.2019 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie und in welchem Zeitraum Maßnahmen zur Einführung eines interaktiven Bürgerhaushalts umsetzbar sind. Mit der Informationsvorlage Nr. 2020/IV/1020 wurden daraufhin konkrete Vorschläge zu den Rahmenbedingungen eines Bürgerhaushaltes für die HRO unterbreitet und eine Zeitschiene für die nächsten Schritte zu dessen Einführung vorgelegt.

Allerdings verzögert sich das Projekt seither enorm, vor allem aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Herausforderungen für die Verwaltung. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass künftig keine finanziellen Handlungsspielräume bestehen, da ein Haushaltsausgleich bis auf weiteres nicht mehr möglich sein wird.

Schon mit der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wurde durch die Rechtsauf-sichtsbehörde eindringlich darauf hingewiesen, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verantwortungsbewusst und sparsam umzugehen ist, da die dauernde Leistungsfähigkeit der HRO gefährdet ist. Mit Fortschreiten der Planung des Doppelhaushaltes 2022/2023 wird nun immer deutlicher, wie angespannt die Haushaltssituation tatsächlich ist und sein wird. Aufgrund des absehbar hohen Defizits in 2022 und 2023 mussten bereits in nahezu jedem Teilhaushalt zahlreiche Einsparpotenziale ausgeschöpft und Ertragssteigerungen vorangeschoben werden. Trotzdem ist das geplante Defizit nach wie vor so hoch, dass es ab 2022 nicht mehr durch Überschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann. In den beiden kommenden Haushaltsjahren 2022 und 2023 beträgt der Konsolidierungsbedarf insgesamt 48,2 Mio. €. Um trotz dieser Haushaltssituation einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können, stehen daher aktuell erneut alle Kennziffern auf dem Prüfstand, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den städtischen Haushalt in der kommenden Haushaltsperiode zu entlasten. Es sollten keine Entscheidungen getroffen werden, die mittelfristig voraussichtlich zu zusätzlichen Belastungen führen, die möglicherweise nicht mehr zu finanzieren sind.

Insbesondere im Hinblick auf die freiwilligen Aufgaben der HRO bestehen derzeit keine finanziellen Handlungsspielräume mehr. Insofern steht derzeit auch infrage, ob die Einführung eines Bürgerhaushaltes in naher Zukunft realisierbar ist.

Bevor weitere Planungs- und Umsetzungsschritte erfolgen, ist es aus haushaltsrechtlicher Sicht daher sinnvoll, zunächst das Interesse der Bürger an einem solchen Angebot genauer zu bestimmen. Hier stellt sich vor allem die Frage, ob das Beteiligungsangebot in einer Weise genutzt werden würde, die eine Prioritätensetzung angesichts der Haushaltslage rechtfertigt.

Zur Beantwortung dieser Frage hat sich das Kämmereiamt an der städtischen Bürgerbefra-gung 2021 beteiligt. Es wurden insgesamt vier Fragen in den Fragebogen aufgenommen, die eine Einschätzung des Stimmungsbildes in der Bevölkerung ermöglichen:

 

  1. Besteht Ihrerseits Interesse an der Mitwirkung an der Haushaltsplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

sehr starkes Interesse

starkes Interesse

wenig Interesse

kein Interesse

keine Angabe

  1. Welche Bereiche der städtischen Entwicklung und Infrastruktur sind für Sie von besonderem Interesse? (bitte max. 3 Antworten) (Mehrfachantworten möglich)

 

Sicherheit und Ordnung     Bauen und Wohnen

Soziale Hilfen      Ver- und Entsorgung

Kindertagesbetreuung     Verkehrsflächen und Anlagen

Jugendarbeit      Natur- und Landschaftspflege

kostenloses Schülerticket    Wirtschaft und Tourismus

Gesundheitsdienste     Kultur und Museen

Sportförderung      Bildung

Räumliche Planung und Entwicklung   Wissenschaft und Forschung

 

  1. Welche kulturelle Einrichtung hat für Sie eine besondere, förderwürdige Bedeutung? (1 Antwortmöglichkeit)

 

Musikschule, Konservatorium    Konzerte

Volkshochschule      Messen

Bibliothek       Stadtpark

Heimat und Kulturpflege     Stadthafen

Volkstheater      Museen

Zoo


  1. Ist es für Sie wichtig, dass sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgrund der Coronakrise nicht wieder neu verschuldet und geeignete Konsolidierungsmaßnahmen ergreift?

 

ja

nein

weiß nicht

 

Die Bürgerumfrage befindet sich derzeit noch in der Auswertung durch die kommunale Statistikstelle. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse kann in den kommenden Wochen gerechnet werden. Anschließend wird auf Grundlage der Ergebnisse das weitere Vorgehen abgestimmt und Planungs- bzw. Umsetzungsschritte neu terminiert.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

03.11.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben