Stellungnahme - 2021/AN/2541-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Gleichstellungsaktionsplan 2019 – 2021 sieht die Grundsteinlegung für ein barrierefreies Frauenhaus im Jahr 2021 vor. Diese Maßgabe wird bis dato nicht erfüllt und kann absehbar in diesem Jahr auch nicht entsprochen werden. Unbedingt erforderlich ist es daher, diese Zielstellung in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans 2022ff aufzunehmen. Dem Beschlussvorschlag ist zuzustimmen.

 

Der Bedarf für einen Neubau ist weiterhin vorhanden. Dem Gleichstellungsaktionsplan, dem „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)“, den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Sozialgesetzgebung soll durch die Umsetzung der Maßnahme Rechnung getragen werden.

 

Für die Umsetzung sind alle Fördermöglichkeiten zu prüfen. Zielstellung ist, dieses Vorhaben mit Fördermitteln umzusetzen. Sollten diese zur zwingenden Bedingung eines Neubaus werden, würde der Baubeginn bis zu deren erfolgreicher Akquise ausgesetzt werden. Das Vorhaben würde auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.

 

Über die Prüfergebnisse wird halbjährlich, ab dem 01.01.2022, der Bürgerschaft Bericht erstattet. Grundlage dessen sind die Informationen aus der Fördermittelakquise des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE)“.

 

Eine Aussage zu einer Aussichtstellung von Fördermitteln durch das Land M-V in der neuen Förderperiode ist dem KOE aktuell nicht bekannt.

 

Das Projekt wird Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2022 und ist in der mittelfristigen Investitionsplanung berücksichtigt. Aus rein baulicher Sicht ist ein Fertigstellungstermin zum Ende 2026 realisierbar. Der Mietvertrag des bestehenden Frauenhauses endet am 31.01.2027.

 

Aktuell werten das Amt für Jugend, Soziales und Asyl sowie die Gleichstellungsbeauftragte den Erstentwurf des Architekturbüros zur Umsetzung des Investitionsauftrages. Eine Grundsteinlegung ist bis dato nicht erfolgt.

 

Aus fachlich-inhaltlicher Perspektive ist das Bauvorhaben schnellstmöglich in die Umsetzung zu tragen.

 

Nach Bestimmung der Baukosten wird Kenntnis über die Miethöhe bestehen. Diese muss dann im TH50 eingeordnet werden. Hier wird voraussichtlich zu Steigerungen im Vergleich zum status quo kommen.

 

Bis zur Fertigstellung eines Neubaus werden für konkrete Einzelfälle barrierefreie Schutzwohnungen anzumieten sein.

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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29.09.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben