Stellungnahme - 2021/AM/1842-02 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Wie ist der Stand der Umsetzung der im SEP beschlossenen Schulsanierungs- und Neubaumaßnahmen (S. 607, Tabelle 16)? Wie ist der Zeitplan der Umsetzung für noch nicht umgesetzte Maßnahmen? Bitte die Antworten nach den Prioritäten sortieren.

 

s. Anlage

 

2. Bereits kurz nach Beschlussfassung des SEP wurde eine Schule am Groten Pohl diskutiert. Diese Planungen werden u.a. als Argumente gegen Erweiterungen der vorhandenen Schulkapazitäten im Raum Südstadt/Stadtmitte angeführt.

 

Wie ist die aktuelle Schülerprognose für das entsprechende Einzugsgebiet?

Die aktuelle Schülerprognose für den fraglichen Raum Südstadt/Stadtmitte (Ortsamtsbereich Mitte: Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Brinckmansdorf, Südstadt, Biestow) zeigt für die folgenden kommunal getragenen Schulen im entsprechenden Gebiet folgende Bedarfe:

 

Grundschulen im Bereich

1621 Werner-Lindemann-Grundschule

1622 Grundschule am Margaretenplatz

1702 Grundschule „Juri Gagarin“

1812 St.-Georg-Grundschule

1815 Grundschule am Alten Markt

1821 Grundschule „John Brinckman“

7624 Jenaplanschule Rostock (Grundschulteil)

9702 Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel (Grundschulteil)

 

Weiterführende Schulen im Bereich

7621 Borwinschule Rostock

7624 Jenaplanschule Rostock (Sekundarbereich)

7701 Kooperative Gesamtschule Südstadt

8813 Innerstädtisches Gymnasium


Schülerprognose - Grundschulen:

 

2020/21

2021/22

2022/23

2023/24

2024/25

2025/26

2026/27

1621

245

258

276

265

278

284

284

1622

330

358

373

391

408

453

497

1702

240

261

270

267

279

273

268

1812

306

313

346

365

388

412

433

1815

258

294

309

341

315

286

296

1821

258

270

268

267

264

241

231

7624

287

287

284

288

289

289

289

9702

81

80

83

79

87

89

87

gesamt

2005

2121

2209

2263

2308

2327

2385

 

Für den Primarbereich ist im fraglichen Bereich mit einer Zunahme der Schülerzahlen zu rechnen, welche insbesondere die Grundschulen in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, die St.-Georg-Grundschule sowie die Grundschule am Alten Markt betrifft. Hierbei ist zu beachten, dass die Prognosen den erwarteten Bedarf im jeweiligen Schulsprengel beschreiben. Im konkreten Falle, z.B. bei der Werner-Lindemann-Grundschule, der Grundschule am Margaretenplatz sowie der St.-Georg-Grundschule gilt es, den momentan zeitlich noch nicht genau geplanten Beginn und Fortgang von Bau- bzw. die noch nicht endgültig festgelegte Zielstellung von Sanierungsmaßnahmen zu beachten, von welchen abhängt, welche Kapazität zu einem bestimmten Schuljahr zur Verfügung steht bzw. in welchem Umfang eventuelle Überhänge aus einem Sprengel an andere Standorte umgeleitet werden müssen.

 

Schülerprognose – Weiterführende Schulen:

 

2020/21

2021/22

2022/23

2023/24

2024/25

2025/26

2026/27

2027/28

2028/29

2029/30

2030/31

7621

789

798

808

806

804

801

802

803

809

820

833

7624

390

417

443

469

493

517

537

543

552

550

550

7701

714

710

706

705

721

734

742

748

757

765

779

8813

849

851

856

847

857

843

841

843

844

858

889

ges.

2742

2776

2813

2827

2875

2895

2922

2937

2962

2993

3051

 

Für den Sekundarbereich wird im fraglichen Bereich ebenfalls eine Zunahme der Schülerzahlen erwartet, welche aufgrund der bereits aktuell hohen Auslastung der anderen weiterführenden Schulen im fraglichen Bereich in erster Linie auf den weiteren Aufwuchs der Jenaplanschule, welche derzeit eine durchgängige 3-Zügigkeit aufbaut, zurückzuführen ist.

 

Die avisierte Errichtung einer Schule am Groten Pohl soll dazu dienen, der perspektivischen Steigerung der Schülerzahlen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich vor dem Hintergrund des Auslastungsgrades des vorhandenen Schulnetzes angemessen zu begegnen.


Unterstellt man die kapazitätsneutrale Verlagerung der Jenaplan-Schule von den beiden bisherigen Standorten an der Lindenstraße sowie der Blücherstraße in einen Schulersatzneubau am Groten Pohl, können an den vormaligen Standorten in der Lindenstraße bzw. der Blücherstraße neue Schulstandorte für den Primar- bzw. den Sekundarbereich geschaffen und die Zahl der verfügbaren Schulplätze im Primar- bzw. Sekundarbereich im fraglichen Bereich gesteigert werden.

 

Da für den Groten Pohl derzeit noch kein B-Plan vorliegt, können zum zeitlichen Ablauf der genannten Maßnahmenkette, deren Elemente in wechselseitiger Abhängigkeit zueinander stehen, derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.


Im Hinblick auf die bis dahin zu nutzenden bestehenden Schulstandorte im fraglichen Bereich ist daher auch in absehbarer Zukunft damit zu rechnen, dass insbesondere bei der Einschulung bzw. beim Übergang in die schulartunabhängige Orientierungsstufe mit Umlenkungen von Schülerinnen und Schülern gem. § 45 SchulG M-V an Schulstandorte mit freien Kapazitäten zu rechnen ist, um den an einigen Schulstandorten auftretenden Nachfragespitzen zu begegnen. Damit kann abgesichert werden, dass jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein Schulplatz im Schulnetz der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verfügung steht.

 

Auf welchen Planungsprämissen beruht die Planung für den Schulneubau?

Hier gibt ein Raumprogramm seitens des Schulverwaltungsamtes aus 2018 für den Bau eines Schulcampus (Grundschule, weiterführende Schule, Hort, Kindertagesstätte, Sporthalle, Sportplatz) mit einer Schülerkapazität von ca. 1000 Schülern im Bereich Primar- und Sekundarstufe. Der KOE hat hierfür eine Studie erstellt. Derzeit ist der KOE mit der Stadtplanung im Gespräch zur Einordnung des Grundstücks im Gesamtplanungsgebiet.

 

Mit welchen zeitlichen Abläufen ist insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Verzögerungen bei der Erstellung des B-Planes Groter Pohl zu rechnen?

Die Realisierung des Vorhabens ist an den Bebauungsplan gebunden. Der Abschnitt für den Schulcampus soll aus den Planungen für das Gesamtgebiet heraus gelöst und prioritär bearbeitet werden. Erst nach Rechtskraft kann die Planung forciert werden. Hier benötigen einen Investitionsauftrag für den Start eines VgV-Verfahrens.

 

Was bedeuten die langen Planungs- und Realisierungszeiträume für den Kapazitätsbedarf an den vorhandenen Schulen im Raum Südstadt/Stadtmitte?

Solange Veränderungen am Schulnetz nicht feststehen, wird seitens des Schulverwaltungsamtes mit der im Bestand vorhandenen Kapazität geplant, um die prognostisch anfallenden Bedarfe abzudecken (vgl. zu Punkt 2) aufgeführte Bedarfsprognosen). Wie in Punkt 2) erwähnt, kann es dabei teils notwendig werden, Umlenkungen an andere Schulstandorte vorzunehmen.

 

Bei der Planung von Änderungen im Schulnetz wird deren Auswirkung auf die vorhandenen Standorte geprüft. Sollte z.B. am Groten Pohl ein Schulstandort hinzukommen, ist es möglich, dass Kapazität an anderen Standorten entsprechend der erwarteten Schülerströme und Auslastung der Einzelstandorte angepasst/ reduziert werden. Eine konkrete Prüfung und darauf aufbauende Aussagen sind erst möglich, wenn Standort, Schulart, Kapazität und Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Standorts bekannt sind.

 

3. Statt der bisher enthaltenen Sanierung der Schule Alter Markt wird jetzt ein Schulneubau im Gerberbruch am bisherigen Standort der Theaterwerkstätten geplant.

 

Auf welchen Planungsprämissen beruht die Planung für den Schulneubau?

An der Grundschule am Alten Markt wurde die reguläre Zügigkeit zum Schuljahr 2021/22 aufgrund des schulgesetzlich festgelegten Wegfalls von Förderklassen und dadurch bedingter zusätzlicher verfügbarer räumlicher Kapazität bereits durch den Schulträger erhöht. Der avisierte Schulersatzbau der Grundschule am Alten Markt wird bezogen darauf kapazitätsneutral sein. Der geplante Schulersatzneubau orientiert sich damit an der gleichen Komplexplanung, die bereits in 2) genannt wurde.
 

Zum zeitlichen Ablauf in Verbindung mit dem notwendigen neuen Standort für die Theaterwerkstätten sowie der Nachnutzung des Schulgebäudes am Alten Markt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage getroffen werden.

 


Wie ist die zeitliche, inhaltliche und finanzielle Realisierung von Schulneubau und Verlagerung Theaterwerkstätten geplant?

Sofern uns ein Investitionsauftrag hierfür vorliegt, können wir das VGV-Verfahren starten und anschließend in die Planungen gehen. Das Vorhaben ist im Wirtschaftsplan sowie in der mittelfristigen Investitionsplanung des KOE zeitlich eingeordnet. Eine Fertigstellung könnte in 2025 realisiert werden.

 

Was ist mit dem Gebäude der Schule Alter Markt geplant?

Das Bestandsgebäude muss dennoch saniert werden, bevor es einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Denkbar aus unserer Sicht ist eine weiterführende Schule. Hierzu muss sich das Schulverwaltungsamt positionieren.

 

4. Nach jetziger Planung zum Schulneubau Bonhoefferstr. wird es für die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Schütz-Schule frühestens 2025 eine Verbesserung der jetzigen Situation geben.

 

Kann die dringend notwendige Innensanierung der Heinrich-Schütz-Schule noch so lange aufgeschoben werden?

Ja, die Sanierung kann noch bis 2025 aufgeschoben werden. Es bleibt bei der Planung, den Schulneubau Bonhoefferstraße 16 als Interimslösung für die Sanierung der Heinrich-Schütz-Schule zu nutzen. Wichtig ist, dass der KOE den Investitionsauftrag für den Neubau zeitnah erhält, da die Planungsbüros die Kapazitäten für eine Planung derzeit vorhalten. Wir haben das VGV-Verfahren bereits abgeschlossen und könnten mit der Entwurfsplanung sofort beginnen.

 

Warum ist ein Baubeginn in der Bonhoefferstr. nicht vor 2023 zu realisieren?

Für den Start der Entwurfsplanung ist der Investitionsauftrag erforderlich. Ab dem Zeitpunkt können wir dann mit den Planungen beginnen. Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens, wird die Planungs- und Genehmigungsphase etwas mehr Zeit beanspruchen.

 

5. Welche der Maßnahmen erfordern eine Änderung zum SEP?

 

Der SEP beschreibt schuljahres- sowie standortgenau die Schulart und die jeweils verfügbare Kapazität bzw. Zügigkeit jedes Schulstandorts. Insofern ist jede Maßnahme, welche Änderungen an verfügbaren Schulstandorten bzw. deren Kapazitäten zur Folge hat, im SEP zu beschreiben. Ergeben sich Änderungen zum genehmigten Stand (z.B. durch eine Veränderung der Fertigstellung einer Maßnahme, aus der eine Verschiebung auf ein anderes Schuljahr resultiert), ist eine entsprechende Aktualisierung des SEP notwendig. Zum Schuljahr 2022/23 wird regulär eine Fortschreibung des SEP erstellt, welche den bis dahin bekannten und belastbar feststehenden Stand der geplanten Maßnahmen berücksichtigen wird.

 

6. Wie wurden der Stadtelternrat, der Stadtschülerrat und die Schulkonferenzen in die jeweiligen Planungen einbezogen?

 

Bei der Planung von Maßnahmen stimmt sich die OE 40 mit der Leitung des betreffenden Schulstandorts ab.

 

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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