Beschlussvorlage - 2021/BV/2365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft erteilt die Zustimmung für die überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 über die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 2.525.000,00 EUR für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde – BgA sowie zur außerplanmäßigen Bewilligung einer VE in Höhe von 1.000.000,00 EUR für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde – BgA im Finanzhaushalt 2021 für das Haushaltsjahr 2022.

 

Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt aus der Maßnahme 8354802201900101,
Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA, Konto: 68166201.
 

Die Deckung der VE erfolgt aus der Maßnahme 8354805201800103,
Produkt: 54805 Spülfeld­bewirtschaftung BgA, Konto 78532001.

 

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Beschlussvorschriften:
 

§ 22 Abs. 4 KV M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Hauptsatzung,
§§ 50 und § 54 KV M-V


bereits gefasste Beschlüsse:

keine

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Eigentümerin des Gewässers Alter Strom sowie der Yachthafenmole einschließlich Hafenvorplatz.

An der Yachthafenmole nördlich der Mittelmole in Warnemünde befanden sich im Alten Strom mehrere Steganlagen und Plattformen aus Holz, die alle einen vergleichbar schlechten baulichen Zustand aufwiesen. Dazu gehören nicht nur die bereits erneuerte kommunale Holzplattform und die unmittelbar nördlich anschließende Steganlage, sondern auch die Plattformen und Stege auf und an der Yachthafenmole im Neuen Strom.

Der bekannte Bedarf an Gastliegeplätzen in Warnemünde wurde bereits in der Vergangenheit in der Funktionsplanung für die Mittelmole durch Erweiterung des Hafenareals in nördlicher Richtung berücksichtigt.

Im Rahmen der Neustrukturierung des Sportboothafens ist beabsichtigt, den vorhandenen Bestand an Dauer- und Gastliegeplätzen in dem Gebiet zu sichern und durch die Ertüchtigung und Erweiterung der Hafenanlage mit neuen Bootsanlegestellen, einem Wasserwanderrastplatz und Sporteinrichtungen zu ergänzen. Sowohl für die Hafenerweiterungsfläche als auch zur Sicherung des Bestandshafens sind aufwendige Schutzbauwerke erforderlich.

Zur Umsetzung des Zieles der Stärkung des Segelstandortes und der Erweiterung der Liegeplatzkapazitäten vor der Mittelmole in Warnemünde entsprechend den genehmigten Planungen, ist eine Anpassung des Investitionsplanes gemäß der fortgeschriebenen Kostenentwicklung erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

☒ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83

 

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilli-gender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

29.537.300,00

23.501.619,34

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

43.338.224,99

33.540.068,87

3.525.000,00

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 - 28)

-13.800.924,99

-10.038.449,53

     

 

  1. Mehrauszahlungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

Investitionsmaßnahme

6654802201500201

Sportboothafen in Warnemünde - BgA

Investitionsposition

4

Steganlage - BgA

Konto

78532000

 

 

Ansatz

 

3.060.400,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

517.977,19

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

vorm. AO

 

0

AO

-

  2.312.918,77

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

1.265.458,42

Mehrauszahlungen

 

2.525.000,00

Begründung zur:

a)         Unabweisbarkeit:

Das  Bauvorhaben wird in fünf Bauabschnitten realisiert. Dies ist erforderlich, da

-        die Gesamtbauleistung vergaberechtlich in sinnvolle Einzellose (hier Bauabschnitte) einzuteilen ist,

-        die Maßnahme weitestgehend unter Aufrechterhaltung des bestehenden Hafenbetriebes erfolgen soll und

-        der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung durch den Finanzierungsplan eingegrenzt ist.

 

 

Allein auf Grund der wettbewerblich erzielten Ausschreibungsergebnisse ist ersichtlich, dass

die in der Kostenberechnung von Januar 2018 für das Gesamtvorhaben veranschlagten Ausgaben nicht den zum Ausschreibungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreisen entsprechen.

Alle Bauabschnitte/Baulose sind aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse fast ausschließlich mit schwimmender Technik umsetzbar. Durch die los-/abschnittsweise Vergabe können für die kostenintensive Baustelleneinrichtung keine Synergieeffekte gegenüber einer Gesamtvergabe erzielt werden. Dies war in der baufachlich geprüften Kostenberechnung so nicht berücksichtigt.

Eine weitere Kostensteigerung resultiert aus angetroffenen Baugrundverhältnissen, die aus den Aufschlüssen für den Baugrund nicht erkennbar waren:

1. Bauabschnitt:  Elemente Fußsicherung und Böschungsfuß des Molenbauwerkes Baujahr 1901/1902 in der Rammtrasse

2. Bauabschnitt:  Muddeschichten an und unter der alten Nordmole/neue Einfahrtsmole, die eine teilweise Verlängerung der Spundbohlen erfordern, Rammhindernisse im schwierigen Baugrund der Umschließungsbauwerke

Bei den Abbrucharbeiten sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt sind Mengenmehrungen aufgetreten, die – soweit diese im Unterwasserbereich lagen - im Vorfeld nicht erkennbar waren. Behördliche Auflagen zur Baustellensicherung, zur Ausführung der Rammarbeiten und zu einem Langzeit-Monitoring haben ebenfalls zu nicht vorhersehbaren Mehrkosten geführt, die seit dem vierten Quartal 2020 (Corona-Pandemie) in ihren Preisen und Lieferfristen bei verschiedenen Materialen bis zu 50 % gestiegen sind.

Die Kostenerhöhung ist beim Landesförderinstitut mit Schreiben vom 02.07.2020 angezeigt

und durch dieses mit Änderungsbescheid vom 19.04.2021 neu festgesetzt worden. Laut Zuwendungsbescheid können Fördermittel in Höhe von 1.439.640,00 € zusätzlich abgerufen werden, diese werden jedoch erst für das Haushaltsjahr 2023 durch das Förderinstitut bereitgestellt. In Folge dessen, muss die Hanse-und Universitätsstadt Rostock in Vorleistung gehen, um die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme in ihrer Gesamtheit nicht zu gefährden. Die Bewilligung ist zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig, da andernfalls die Vergabe der Bauleistungen für den 5. Bauabschnitt „Sanitär- und Hafenmeisterhaus“ vorerst nicht erfolgen kann und somit ein Baustopp für diesen Bauabschnitt droht. Die Deckung der finanziellen Mittel in 2021 erfolgt aus der Maßnahme 8354802201900101, Produkt 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA, Konto: 68166201.

 

b)        Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Planung wurde die baufachlich geprüfte Kostenberechnung von Januar 2018 zugrunde gelegt, wobei Preissteigerungen in einem solch erheblichen Ausmaß, insbesondere für den 5. Bauabschnitt „Sanitär- und Hafenmeisterhaus“, nicht abzusehen waren. Somit waren die nun zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Planung unvorhersehbar.

 

  1. Nachweis der Deckung

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

Investitionsmaßnahme

8354802201900101

Landstromanlage in Warnemünde

Investitionsposition

1

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land - zweckgebunden

Konto

68166201

 

 

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

   0

vorm. AO

 

3.646.043,82

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

3.646.043,82

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

2.525.000,00

 

Begründung:

Die Landstromanlage wird gegenwärtig schlussgerechnet. Die HRO ist bei der Finanzierung der Maßnahme 2020 in Vorleistung gegangen. Laut Zuwendungsbescheid vom 19.12.2019 wurden Mittel für 2020 in Höhe von 10.692.73,96 € bewilligt und auch abgerufen. Mit Änderungsbescheid vom 30.11.2020 wurden die Zuwendungen neu festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2020/2021 waren diese Einzahlungen nicht bekannt und konnten somit 2021 nicht geplant werden. Die im Haushaltsjahr 2021 nicht geplanten Mittel in Höhe von 3.650.000,00 € sind Mehreinzahlungen, somit können 2.525.000,00 € davon für die o.g. Maßnahme bereitgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

☐ überplanmäßig  außerplanmäßig

 

  1. Mehrauszahlungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

Investitionsmaßnahme

6654802201500201

Sportboothafen in Warnemünde - BgA

Investitionsposition

4

Steganlage - BgA

Konto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

VE in 2021 für 2022

 

0,00

Offene Aufträge (AU)

-

0,00

Anordnungen (AO u. vorm. AO)

-

0,00

Neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

 

1.000.000,00

Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2021 für 2022

 

1.000.000,00

 

Begründung zur:

c)         Unabweisbarkeit:

Wie bereits erläutert, sind für den 5. Bauabschnitt „Sanitär- und Hafenmeisterhaus“ zwischenzeitlich Preissteigerungen von bis zu 50% für die erforderlichen Materialien eingetreten. In Vorbereitung der weitergehenden Realisierung, insbesondere der Hochbauten, müssen nun zeitgleich die notwendigen Nachtragsleistungen von Bauleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Um eine lückenlose Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme in ihrer Gesamtheit nicht zu gefährden, ist die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2022 daher dringend erforderlich. Die Deckung der VE erfolgt aus der Maßnahme 8354805201800103, Produkt: 54805 Spülfeldbewirtschaftung BgA,

Konto 78532001

 

d)        Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Planung wurde die baufachlich geprüfte Kostenberechnung von Januar 2018 zugrunde gelegt, wobei Preissteigerungen in einem solch erheblichen Ausmaß, insbesondere für den 5. Bauabschnitt „Sanitär- und Hafenmeisterhaus“, nicht abzusehen waren. Somit waren

 

die nun zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Planung unvorhersehbar.

 

  1. Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54805

Spülfeldbewirtschaftung - BgA

Investitionsnummer

8354805201800103

Herrichtung Spülfeld/Neubau Spüleranlegestelle Radelsee

Investitionsposition

4

Herrichtung Spülfeld Radelsee

Konto

78532001

 

 

Ansatz

 

0,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

1.815.877,54

Über-/außerplanmäßige Auszahlungen

+

0,00

AO

-

119.702,31

Aufträge

-

840,34

bereitgestellt für Deckungskreis

 

0,00

noch verfügbar

=

1.695.334,89

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

0,00

Verpflichtungsermächtigung

 

3.000.000,00

Als Deckungsquelle VE einzusetzen

 

1.000.000,00

 

Begründung:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die Herrichtung der bestehenden industriellen Abfallbehandlungsanlage zur Abnahme von Baggergut mit erhöhten Schadstoffgehalten innerhalb des Spülfeldes Radelsee sowie den Neubau einer Spüleranlegestelle. Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2020/2021 erfolgte die Einordnung einer VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022 in Höhe von 3,0 Mio. EUR für das Vorhaben Spülfeld Radelsee – BgA.

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind genehmigungsrechtliche Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die bauliche Umgestaltung vorhandener Spülfeldflächen zur Gewährleistung eines vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes erforderlich. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme führten diese speziellen Anforderungen (ergänzende Gutachten und Studien) zur Verzögerung der Maßnahme. In Folge dessen hat sich das Genehmigungsverfahren verschoben. Aus diesem Grund wird die VE in Höhe von 3,0 Mio. EUR im Jahr 2021 für 2022 nicht mehr in Anspruch genommen. 

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.08.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.08.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen