Antrag - 2021/AN/2303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung) wie folgt zu ändern und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 18.08.2021 vorzulegen:

 

a) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2022:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:    1,18 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,708 Vollzeitstellen je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,472 Vollzeitstellen              je 6 Kinder             

 

Kindergarten:

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen              je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort:

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

b) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2023:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:    1,27 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,762 Vollzeitstellen  je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,508 Vollzeitstellen              je 6 Kinder

 

Kindergarten:

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen   je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen                 je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

c) § 6 (2) wird geändert ab 01.07.2023:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:     1,36 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,816 Vollzeitstellen je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,544 Vollzeitstellen              je 6 Kinder             

 

Kindergarten

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen    je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen                 je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

d) Das Wort Betreuungsschlüssel wird durch Personalschlüssel ersetzt.

 

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Sachverhalt:

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern weisen unterschiedliche Personalschlüssel für einen Platz in der Kinderkrippe aus.

In der KiföG Satzung der Stadt Rostock werden für die Kinderkrippe aktuell folgende Personalschlüssel geregelt:

 

  • Ganztagsplatz (50 Std./Wo.): 1,1 VK,
  • Teilzeitplatz (30 Std./Wo.): 0,66 VK (60% des Ganztagsplatzes),
  • Halbtagsplatz (20 Std./Wo.): 0,44 VK (40% des Ganztagsplatzes).

 

Die ursprünglich aus dem Jahr 2004 stammende Kalkulation der Personalschlüssel bedarf der Fortentwicklung, um zum einen die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte und zum anderen die Umsetzung des Rechtsanspruchs eines Kindes auf Förderung zu verbessern.

 

Die überarbeitete Nettojahresarbeitszeit berücksichtigt:

 

  • 30 Urlaubstage, orientiert am TVöD SuE und
  • 18 Krankheitstage, orientiert an der Praxis und am TK sowie BKK Gesundheitsreport 2020 (19 Tage).

 

Die überarbeitete Nettojahresbetreuungszeit berücksichtigt:

 

  • 5 Schließtage und
  • 0 Urlaubs- und Krankheitstage eines Kita-Kindes, da die pädagogische Fachkraft weiterhin die anderen Kinder fördern muss.

Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Entwicklungsförderung sollen pädagogische Fachkräfte grundsätzlich nicht unter fünf Stunden täglich in der Gruppe beschäftigt werden, § 14 Abs. 5 KiföG M-V. Eine Zusammenlegung der Gruppen zur Personaleinsparung ist zu vermeiden.

Der Personalschlüssel für den Teilzeitplatz erhöht sich unter Berücksichtigung von 60,34% von 1,36 VZÄ des Ganztagsplatzes auf 0,82 VZÄ.

Der Personalschlüssel für den Halbtagsplatz erhöht sich unter Berücksichtigung von 39,66% von 1,36 VZÄ des Ganztagsplatzes auf 0,54 VZÄ.

 

Die Änderungen sollen in einem Stufenplan in drei Schritten bis zum 1.7.2023 umgesetzt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

 

 

Voraussichtliche Mehrausgaben unter der Annahme von ca. 2% Tarifsteigung pro Jahr:

 

2022: 0,83 Mio. €

2023: 2,27 Mio. €

2024: 2,75 Mio. €

 

Angesichts der konjunkturellen Lage ist es vertretbar, in den ersten Jahren (also für den Doppelhaushalt 2022/2023) die Mehrausgaben über eine Erhöhung der Kreditaufnahme zu finanzieren. Für die dann folgenden Haushalte soll die Verwaltung eine andere Deckungsquelle vorlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell  gez. Eva-Maria Kröger 

Fraktionsvorsitzender der SPD   Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Daniel Peters    gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender CDU/UFR  Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.06.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.06.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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10.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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17.08.2021 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - zurückgezogen