Beschlussvorlage - 2021/BV/2292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Grenzen des Fördergebiets Toitenwinkel werden gemäß § 171e (3) BauGB – „Soziale Stadt“/ “Sozialer Zusammenhalt“ entsprechend der beigefügten Anlage festgelegt.
 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 171e (3) BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

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Sachverhalt:
 

Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden städtebauliche und funktionelle Missstände in abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern.

Die Gesamtmaßnahme Toitenwinkel wurde 2006 in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Dieses Programm wurde im Jahr 2020 mit neuen Qualitätsansätzen mit dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt. Weitere Antragstellungen für Vorhaben innerhalb des Fördergebietes sind bis Programmjahr 2022 vorgesehen.

Die aktuelle Prüfung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (MEID)M-V hat ergeben, dass für Toitenwinkel der Beschluss zur Festlegung der Fördergebietsgrenze nicht mit den entsprechenden Formerfordernissen vorliegt. Aus diesem Grund besteht die Notwendigkeit, die Beschlussfassung der Bürgerschaft und die erforderliche Zustimmung des MEID M-V nachzuholen.

Dies ist Grundlage für die weitere Bewilligung von Städtebaufördermitteln.  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet Toitenwinkel, insbesondere den Zuschüssen von Bund und Land und den dazu bereitzustellenden Eigenanteilen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2021 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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10.08.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.08.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen