Beschlussvorlage - 2021/BV/2290
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Gebietsgrenzen für das Fördergebiet Toitenwinkel gem. § 171b (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.05.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Tiefbauamt; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Empfehlung
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Jun 17, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Aug 10, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Aug 12, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 18, 2021
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Sachverhalt:
Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden städtebauliche und funktionelle Missstände in abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern.
Die Gesamtmaßnahme Toitenwinkel wurde 1993 in das Programm zur Förderung der städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete „Wohnumfeldverbesserung“ aufgenommen. Dieses Programm wurde im Jahr 2002 mit neuen Qualitätsansätzen mit dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost (ISEK)“ fortgeführt. Bis 2013 wurden Fördermittel aus diesem Programm für Vorhaben innerhalb der Fördergebietsgrenzen zur Verfügung gestellt. Mit dem Programmjahr 2020 erfolgte eine Anpassung der Förderstruktur; mögliche Anträge können nunmehr für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gestellt werden.
Die aktuelle Prüfung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (MEID) M-V hat ergeben, dass für Toitenwinkel der Beschluss zur Festlegung der Fördergebietsgrenze nicht mit den entsprechenden Formerfordernissen vorliegt.
Aus diesem Grund besteht die Notwendigkeit, die Beschlussfassung der Bürgerschaft und die erforderliche Zustimmung des MEID M-V nachzuholen. Dies ist Grundlage für die weitere Bewilligung von Städtebaufördermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet Toitenwinkel, insbesondere den Zuschüssen von Bund und Land und den dazu bereitzustellenden Eigenanteilen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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