Anfrage der Fraktion - 2021/AF/2285

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Beratungsfolge

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Anliegen:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am 05.05.21 wurde von einem Vertreter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen dargelegt, dass es bekannte gesetzliche Auflagen gibt, die eine Bebauung dieses Grundstücks ausschließen.
Im Ergebnis einer Natur 2000-Verträglichkeitsprüfung wurde die Unzulässigkeit des geplanten Projektes festgestellt. Bis dahin wurden mehrmals fachliche Hinweise auf  erhebliche Bedenken zum geplanten Vorhaben gegeben. U. a. grenzen an das B-Plan Gebiet drei Schutzgebiete: Vogelschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebiet.

Resultierend aus der Beschlussvorlage 2021/BV/1974 und der Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus ergeben sich nachfolgende Fragen:

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt waren dem Stadtplanungsamt diese gesetzlichen Auflagen bekannt?
     
  2. Wir bitten um Auflistung des zeitlichen Ablaufs der Planungen für den Aufstellungsbeschluss des B-Plans 12.WA.186.
    Welches Planungsbüro war mit der Erstellung des Aufstellungsbeschlusses betraut?
     
  3. Wir bitten um Auflistung sämtlicher angefallener Kosten für den B-Plan 12.WA.186 mit der zeitlichen Zuordnung (Gutachten, personeller Aufwand, zeitl. Aufwand etc.).
     
  4. Welche Kosten wurden von der GAA als Vertreter des Eigentümers hierzu übernommen? Bitte Begründung geben, falls nur anteilige Kostenübernahme oder gar keine.
  5. Durch wen wurden insbesondere die kostenpflichtigen Gutachten und Planungen ausgelöst?
     
  6. Wurden möglicherweise Steuergelder verschwendet, da offensichtlich wissentlich kosten- und personalintensive Planungen für einen B-Plan ausgelöst worden sind, die aufgrund bekannter gesetzlicher Auflagen niemals zum Erfolg geführt hätten? Hierzu erbitten wir um eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung.
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Beschlüsse

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16.06.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben