Stellungnahme - 2021/AF/2120-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Welchen prozentualen Anteil an den Schiedsstellenverfahren hatten die Rostocker Verfahren in den Jahren 2018 bis 2020?

 

Die prozentuale Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Schiedsstelle nach SGB VIII ist seit dem Jahr 2018 rückläufig. Lag im Jahr 2018 die prozentuale Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock noch bei 53,19 Prozent, so sank sie im Jahr 2019 auf 25,58 Prozent und lag im Jahr 2020 nur noch bei 16,82 Prozent.


 

  1. Wie viele Verfahren wurden durch die Träger und wie viele Verfahren durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingeleitet? (Bitte nach Kalenderjahren)

 

Die Anrufung der Schiedsstelle in sämtlichen Verfahren erfolgte ausschließlich durch Rostocker Leistungserbringer.

 

Jahr

Anzahl Verfahren

2018

23

2019

22

2020

15


 

  1. Nach welchen Kriterien leitet die Stadtverwaltung ein Schiedsstellenverfahren im Bereich des SGB VIII ein?

 

Zur Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens gibt es keine festgelegten Kriterien. Ein Anruf der Schiedsstelle ist im Einzelfall begründet.

 

 

  1. Welche Motive der Träger, vor die Schiedsstelle zu ziehen, sind der Stadtverwaltung bekannt?

 

Grundsätzlich setzt die rechtmäßige Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens voraus, dass zwischen den Vertragsparteien keine Einigung im Sinne des § 78b SGB VIII auf dem Verhandlungswege zustande gekommen ist.


Besonders im Rahmen der Entgeltvereinbarungen ist es häufig nicht gelungen, tragfähige Kompromisse zu erzielen. Im Wesentlichen ist das Nichtzustandekommen von Vereinbarungen auf dem Verhandlungsweg darin begründet, dass marktwirtschaftliche und kommunal-fiskalische Interessen sich gegenüberstehen. So differierte die Interessenslage der Vertragspartner zu einzelnen Kostenpositionen so stark, dass ein Vertragsab-schluss ohne Schiedsstelle nicht möglich war. Ein weiteres Motiv liegt zudem in der sehr knappen gesetzlichen Verhandlungsfrist von 6 Wochen. Die zuständige Abteilung im Amt für Jugend, Soziales und Asyl verfügt nicht über hinreichendes Personal, um die Verhandlungen im Rahmen der gesetzlichen Frist durchzuführen.   Durch die Anrufung der Schiedsstelle können die Leistungserbringer den Vereinbarungsbeginn absichern.


 

  1. Wer in der Stadtverwaltung ist für die Einleitung von Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII verantwortlich?

 

Für die Einleitung von Schiedsstellenverfahren ist das Fachamt verantwortlich. Bei Grundsatzfragen wird auch die Unterstützung und Begleitung im Verfahren durch das Rechtsamt wahrgenommen.

 

 

  1. Durch welchen Vertreter der Stadtverwaltung werden vor der Schiedsstelle Vergleichsvorschläge akzeptiert bzw. abschließende Anträge gestellt oder das Verfahren sonstig beendet?

 

Der zuständige Entgeltverhandler des Fachamtes ist als Verhandlungspartei bevollmächtigter Vertreter vor der Schiedsstelle.

 

 

  1. Entsteht Dritten (Leistungsberechtigten, Eltern etc.) durch Verfahrensverzöge-rungen aufgrund von Schiedsstellenverfahren ein Schaden?

 

Grundsätzlich entstand Dritten kein finanzieller Schaden, da die betroffenen Leistungserbringer die Eltern rechtzeitig über mögliche Nachzahlungen informierten. 

 

 

  1. Wie hoch waren die durch die Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII entstandenen und von der Stadt zu tragenden Kosten in den Jahren 2018 bis 2020?

 

Folgende Gebühren wurden im Zeitraum 2018 bis 2020 fällig.

 

2018  762,50 €

2019 16.060,00 €

2020 19.125,00 €

 

Insgesamt betrugen damit die der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Rechnung gestellten Verfahrensgebühren 35.911,50 €.

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  Steffen Bockhahn 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben