Beschlussvorlage - 2021/BV/2234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

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Beschlussvorschriften:
71 (2) in Verbindung mit § 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält mittelbar 74,9 % der Gesellschaftsanteile über die RVV Rostocker Versorgung- und Verkehrs-Holding GmbH an der Stadtwerke Rostock AG.

Der § 7 Abs. 1 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG vom 23.05.2002 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertreter. Die Mitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt.“

Bei dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG handelt es sich um einen mitbestimmten Aufsichtsrat mit ca. 550 Arbeitnehmern. Aus diesem Grund sind gemäß Drittelbeteiligungsgesetz 3 Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat tätig. Zudem werden auf der Grundlage der Aktionärsvereinbarung weitere 2 Aufsichtsratsmitglieder durch die Minderheitsaktionäre gestellt. Damit sind 4 Mandate durch Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besetzt.

Die Amtszeit der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat endet nach den aktienrechtlichen Bestimmungen mit Ablauf der Hauptversammlung des Unternehmens am 10.06.2021.

Vor diesem Hintergrund sind durch die Bürgerschaft 4 Aufsichtsratsmitglieder zu benennen, die in der Hauptversammlung der Stadtwerke Rostock AG am 10.06.2021 gewählt werden sollen.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

Es wird darum gebeten bei der Bestellung der 4 Aufsichtsratsmitglieder die Bestimmung aus Teil I Pkt. 2.2.5 des Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock zu beachten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschluss Nr. 2021/BV/2234: (- nach Abfrage der Dafürstimmen und Enthaltungen
         zur Vorschlagsliste/Änderungsantrag und
         Bekanntgabe des Ergebnisses:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

CDU/UFR-Fraktion:  Franziska Raeuber (auf CDU-Mandat)

DIE LINKE.PARTEI:  Olaf Groth

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:  Johann-Georg Jaeger

SPD: Dr. Stefan Posselt