Beschlussvorlage - 2021/BV/2222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine VE über 3.400 TEUR für das Haushaltsjahr 2022 sowie einer außerplanmäßigen Bewilligung 2021 über Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 1.030 TEUR für die Maßnahme  6811405202100299 Angebotsoffensive RSAG – Zuschuss Elektrobusse wird erteilt.

 

Die Deckung der VE erfolgt aus dem Produkt 54101 Gemeindestraße, Konto 78532000 aus folgenden Maßnahmen:

6654101201800619 Grundsanierung Herweghstraße in Höhe von 700 TEUR,

6654101202001312 Brückenbauwerk 145-Groß Kleiner Damm  in Höhe von 1.350 TEUR, 6654101202003019  Sicherheitspoller Breite Straße in Höhe von 150 TEUR , 6654101202003313 Stichstraße Kuphalstraße in Höhe von 400 TEUR und aus dem Produkt 55303 BgA Krematorium Konto 78522000 Maßnahme 6755303201800113 Sanierung/Neubau Krematorium in Höhe von 800 TEUR.

 

Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt aus dem Produkt 11402 Liegenschaften Konto 78511000 Maßnahme 6211402999900199 Flächenbevorratung in Höhe von 1.030 TEUR.

 

Die Zustimmung der Bürgerschaft erfolgt unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung des Beihilferechtlichen Sachverhaltes sowie der Konformität mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (4) S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 (4) Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2021/BV/2054 der Bürgerschaft vom 21.4.2021
 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2021 zum Änderungsantrag 2021/BV/2054-01 (ÄA) wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung im Mai einen Beschlussvorschlag zur Finanzierung der Busse vorzulegen. Um diesem Beschluss nachkommen zu können, ist die Vorlage in der Maisitzung des Finanzausschusses zu behandeln.


Sachverhalt:

 

Ansatz VE in 2021 für 2022

Finanzieller Haushaltsansatz 2021

+

+

0

0

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2021 für 2022

+

 

3.400.000

Neu beantragte finanzielle Mittel in 2021

+

1.030.000

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen

 

a) Unabweisbarkeit

Beabsichtigt ist die Umsetzung der Angebotsoffensive zum Fahrplanwechsel nach den Sommerferien im August 2022, um ein positives Zeichen für die Bürger in dieser Stadt zur Nutzung des ÖPNV zu setzen, wie von der Bürgerschaft gewünscht. Die Beschaffung von Elektrobussen ist bis Sommer 2022 dem Grunde nach möglich, wenn zeitnah der Beschluss der Bürgerschaft zur Finanzierung der Fahrzeuge erfolgt. Die aktuell marktüblichen Lieferfristen betragen ab Zuschlagserteilung ca. 10 Monate, die Ausschreibung durch das Verkehrsunternehmen erfordert ebenfalls den entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Für die RSAG-interne Wirtschaftsplanung sowie die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ausschreibungsfristen wäre eine Entscheidung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock spätestens im Mai 2021 erforderlich. Weitere Abhängigkeiten bestehen zu den Förderprogrammen für Elektrobusse. Das Bundesverkehrsministerium hat eine Förderrichtlinie des Bundes zur Notifizierung bei der EU-Kommission zur Fahrzeugförderung eingereicht. Das Förderprogramm wird mit mehr als 1 Mrd € ausgestattet sein. Eine Entscheidung dazu wird in den nächsten Wochen erwartet. Der Förderaufruf wird voraussichtlich  Mitte / Ende Mai 2021 erfolgen. Es ist mit einer Bezuschussung der förderfähigen Kosten in Höhe von 45 Prozent zu rechnen. In der Folge würde sich damit der Zuschuss zum Kauf der Elektrofahrzeuge entsprechend verringern.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Die Bürgerschaft hat die Verwaltung mit der verkehrspolitischen Zielsetzung zum Nahverkehrsplan und weiteren Beschlüssen beauftragt, den Anteil des Modal Split am ÖPNV von derzeit 17 auf 20 % zu erhöhen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen wurden in der Dienstberatung OB mehrfach vorgestellt und die Entscheidung zum Kauf von Elektrobussen Anfang 2021 getroffen. Die EU-Richtlinie 2019/1161 „Clean Vehicles Directive“ setzt neue Standards bei der Beschaffung von Bussen bei Unternehmen mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag, wie bei der Rostocker Straßenbahn AG. Bis 31.12.2025 müssen 45 % aller neu anzuschaffenden Linienbusse über „saubere“ Antriebe im Sinne der Richtlinie verfügen.

 

Die Notwendigkeit des Investitionszuschusses an die RSAG ergibt sich aus den Folgewirkungen des in der Bürgerschaft am 2.12.2020 beschlossenen Finanzierungskonzeptes für die Straßenbahnersatzbeschaffung bei der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG). Die RSAG wird den Ersatz der Straßenbahnen zu 100% über Kredite finanzieren.

Neben den planmäßigen Ersatzinvestitionen (z. Bsp. rotierende Busbeschaffung  entsprechend Alter) auf Basis des derzeitigen vereinbarten Fahrplanangebotes hat die RSAG somit keine Möglichkeit zusätzliche Mobilitätsthemen wie die Angebotsoffensive aus eigener Kraft zu finanzieren, weshalb die Investition für die Elektrobusse aus dem Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu bestreiten wäre.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Ja .

Im Jahr 2021 erfolgt mit der Bewilligung die Bereitstellung einer VE in Höhe von 3.400 TEUR

sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 1.030 TEUR für die Auftragsvergabe zum Erwerb von Elektrobussen.

 

2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 700.000 EUR

      Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201800619

Grundsanierung Herweghstraße

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE 2021 für 2022

+

1.000.000

Ansatz 2021

+

100.000

Ansatz HAR

+

99.388,25

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

1.000.000

Als Deckung für VE in 2020 für 2021 eingesetzt

 

700.000

 

Begründung :

Im Jahr 2021 erfolgt die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen für diese Maßnahme im Wertumfang von 300 TEUR. Die Durchführung der Leistungen mit entsprechender Kassenwirksamkeit erfolgt erst ab Jahr 2022, so dass die noch verfügbaren Mittel in Höhe von 700 TEUR als VE bereitgestellt werden können.

 

Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 1.350.000 EUR

      Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101202001312

Brückenbauwerk 145 – Groß

Kleiner Damm über Schmarler

Bach

Investitionsposition

1

 

Finanzauszahlungskonto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 


Ansatz VE 2021 für 2022

+

1.350.000

Ansatz 2021

+

0

Ansatz HAR

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

1.350.000

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

1.350.000

 

Begründung :

Nach doppischer Prüfung der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich hierbei gem. Bewertungsrichtlinie zur Abgrenzung von Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen bei Ingenieurbauwerken nicht um eine investive Maßnahme, sondern um eine Reparaturmaßnahme im Aufwandsbereich. Demzufolge sind die finanziellen Mittel aus der Verwaltungstätigkeit zu finanzieren.

 

Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 150.000 EUR

      Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101202003019

Sicherheitspoller Breite Straße

Investitionsposition

1

 

Finanzauszahlungskonto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE 2021 für 2022

+

150.000

Ansatz 2021

+

15.000

Ansatz HAR

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

150.000

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

150.000

 

Begründung :

Nach Festlegung von Prioritäten und unter Berücksichtigung eines geringen motorisierten Durchgangsverkehrs erfolgte eine Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2025. Damit kann die VE bereitgestellt werden.

 

Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 400.000 EUR

      Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101202003313

Stichstraße Kuphalstraße

Investitionsposition

1

 

Finanzauszahlungskonto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 


Ansatz VE 2021 für 2022

+

500.000

Ansatz 2021

+

0

Ansatz HAR

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

500.000

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

400.000

 

Begründung :

In dieser Maßnahme fehlt noch der planerische Vorlauf, so dass es im Jahr 2021 nicht mehr zur Auftragsvergabe für die Durchführung der Maßnahme kommt. Hiermit kann eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400 TEUR bereitgestellt werden.

 

Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 800.000 EUR

      Produkt: 55303 Bezeichnung: Krematorium - BgA

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6755303201800113

Sanierung/ Neubau Krematorium

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78522000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Hochbau

 

Ansatz VE 2021 für 2022

+

1.263.500,00

Ansatz 2021

+

204.000,00

Ansatz HAR

+

85.250,98

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar VE

=

1.263.500,00

Als Deckung für VE in 2021 für 2022 eingesetzt

 

800.000,00

 

Begründung :

Die Situation rund um die Thematik Neubau/ Sanierung Krematorium ist weiterhin nicht geklärt und bedarf der Bestätigung durch die Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. In diesem Zusammenhang gibt es noch keinen bestätigten Zeitplan. Diesbezüglich wird die VE im Jahr 2021 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, so dass 800 TEUR als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2021 bereitgestellt werden können.

 

Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 1.030 TEUR

 

Produkt: 11402   Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6211402999900199

Flächenbevorratung (mittel-/langfristige Stadtentwicklung)

Investitionsposition

2

Erwerb von Grundstücken - 10%Nebenkosten

Finanzauszahlungskonto

78511000

Auszahlungen für den Erwerb unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

- in EUR -

Ansatz

 

4.510.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

2.980.411,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

1.455,93

Aufträge

-

2.927.203,28

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

  0

noch verfügbar

=

4.561.751,79

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

1.030.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt stellt Mittel in Höhe von 1.030.000 EUR aus dem Ansatz 2021 in der Maßnahme "Flächenbevorratung (mittel-/ langfristige Stadtentwicklung)" zur Verfügung. Nach jetzigem Bearbeitungsstand werden diese Mittel in 2021 wahrscheinlich nicht zur Auszahlung kommen. Wesentlicher Grund ist die Beendigung eines in 2021 geplanten Ankaufsvorgangs in Schutow (westlich der Messestraße). Aufgrund von Planänderungen ist der Erwerb zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

68

Amt für Mobilität

Produkt

11405

Sonstige zentrale Dienste

Mobilität

 

 

 

Produktkonto:

11405

78440001.01900003

 

 

 

Geleistete Anzahlungen auf imma-terielle Vermögensgegenstände aus Transferleistungen-

zweckgebunden

Investitionsnummer

6811405202100299

Angebotsoffensive RSAG – Zuschuss Elektrobusse

Investitionsposition

1

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH  VE

VE in 2021 für 2022

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

              0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

                   0

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

+

 

3.400.000

Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2021 für 2022

=

 

    3.400.000

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Finanzieller Ansatz in 2021

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

              0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

                   0

neu beantragte finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2021

+

 

1.030.000

Gesamtbedarf

=

 

    1.030.000

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Finanzieller Ansatz in 2021

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

              0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

                   0

neu beantragte finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2021

+

 

1.030.000

Gesamtbedarf

=

 

    1.030.000

 

 überplanmäßig x außerplanmäßig

Teilhaushalt: 68

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf  VE

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

15.880

3.995,79

1.030.000

VE für 2022 3.400.000

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 u. 28)

-15.880

-3.995,79

     

 

  1.                                                                                       Mehrauszahlungen  Produkt: 11405 Bezeichnung: sonstige Dienste - Mobilität

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6811405202100299

Angebotsoffensive RSAG – Zuschuss Elektrobusse

Investitionsposition

1

 

Finanzauszahlungskonto

78440001.01900003

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle VG  aus Transferleistungen - zweckgebunden

 

 

Finanzielle Auswirkungen der Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen (VE):

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Beschlussfassung der Bewilligung in 2021 nur die Ermächtigung für die vertragliche Vereinbarung vorliegt. Die finanziellen Mittel in Höhe von 3.400 TEUR müssen in der Haushaltsplanung 2022/2023 als Mehrbedarf oberhalb des Eckwertes des Amtes für Mobilität eingeordnet werden. Eine Deckung muss zu Lasten anderer Investitionsmaßnahmen oder über die Erhöhung der Kreditaufnahme erfolgen.


Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation wird im Rahmen der Haushaltsplanung geprüft, ob durch Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen ein erhöhter Kreditbedarf vermieden werden kann.

 

Sollte der Fördermittelantrag positiv beschieden werden, kommt es zu einer Verringerung des Zuschussbedarfes und somit auch zur Verringerung der zu erbringenden Eigenmittel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.05.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen