Änderungsantrag - 2021/AN/1864-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
„Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplans, folgende Fragen bis zum Ende des Jahres 2022 zu klären:

 

  1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?
  2. Welche Auswirkungen hat die Abschaltung des Kohlekraftwerkes ab dem Jahr 2024 und darüber hinaus insgesamt auf die CO-2 Emissionen?
  3. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden? Wie wirkt sich dies auf die Ergebnisse der Stadtwerke Rostock und auf die Finanzierung der RVV aus?
  4. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?
  5. Zur Umsetzung des Beschlusses ist auch die Einbeziehung Dritter zu klären.

 

Die Möglichkeiten zur Einbeziehung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung und das langfristige Ziel der Klimaneutralität der Wärmeversorgung werden berücksichtigt.
Die Bürgerschaft ist entsprechend zu informieren.“

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Sachverhalt:
Eine vorzeitige Abschaltung des Kohlekraftwerkes hat enorme Auswirkungen. So kann u. a.
die Abwärme nicht mehr für die Fernwärme genutzt werden. Mehr CO-2 Ausstoß wäre die Folge. Eine Kostenerhöhung für den Endverbraucher ist ebenso zu befürchten. Daher sind im Vorfeld wichtige Zukunftsfragen zu beantworten.
In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es u. a.: „Da in der aktuellen Arbeit zum Wärmeplan die Themen der zukünftigen Struktur der Wärmeerzeugung in der HRO umfänglich diskutiert und bewertet werden, ist ein zusätzlicher und darüber hinaus-gehender Beschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Es gibt keine bestehenden Bearbeitungslücken, die einer separaten Regelung bedürfen.“
Den vorgeschlagenen Beschlusstext greifen wir hiermit auf und erweitern ihn.

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Sachverhalt:
Eine vorzeitige Abschaltung des Kohlekraftwerkes hat enorme Auswirkungen. So kann u. a.
die Abwärme nicht mehr für die Fernwärme genutzt werden. Mehr CO-2 Ausstoß wäre die Folge. Eine Kostenerhöhung für den Endverbraucher ist ebenso zu befürchten. Daher sind im Vorfeld wichtige Zukunftsfragen zu beantworten.
In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es u. a.: „Da in der aktuellen Arbeit zum Wärmeplan die Themen der zukünftigen Struktur der Wärmeerzeugung in der HRO umfänglich diskutiert und bewertet werden, ist ein zusätzlicher und darüber hinaus-gehender Beschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Es gibt keine bestehenden Bearbeitungslücken, die einer separaten Regelung bedürfen.“
Den vorgeschlagenen Beschlusstext greifen wir hiermit auf und erweitern ihn.

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt