Änderungsantrag - 2021/BV/1882-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
„Die Kurabgabensatzung wird alle 3 Jahre auf Anpassung geprüft.  
Die Bürgerschaft ist darüber zu informieren.“


 

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Sachverhalt:
Die letzte Änderung der Kurabgabensatzung erfolgte im Jahr 2008. Durch gesteigerte Anforderungen und auch geplante Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur ist mit Blick auf die notwendigen Aufwendungen zur Herrichtung des Strandes, der Beseitigung von Sturmschäden, die Wasserwacht, die Reparaturen und Instandsetzungen sowie die Betreibung der Tourist-Informationen eine regelmäßige Überprüfung der Kurabgabe notwendig und erforderlich.
 

 

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finanz. Auswirkungen
keine

 

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen