Antrag - 2021/AN/2176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) mit folgender Zielrichtung zu überarbeiten:
  • stufenweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation
  • stufenweise Anhebung der festgelegten Betreuungsschlüssel
  • realistische Berücksichtigung der Urlaubs- und Krankentage
  • Erhöhung der Anrechnungszeiten für die Aufgaben entsprechend § 6 Abs. 3 von 2,5 auf 3 Stunden
  1. Die überarbeitete Satzung ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Aus der Bertelsmann Studie „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme M-V 2020“ ist zu erfahren, dass der Betreuungsschlüssel in MV nicht kindgerecht sei. 96 % aller Kinder würden unter einem nicht kindgerechten Personalschlüssel betreut. Die Auswirkungen auf Kinder und Personal würden Jahre später sichtbar werden. Empfohlen wird folgendes Betreuungsverhältnis: Krippe 1:3 / Kindergarten 1: 7,5 / Kindergarten ab 2 Jahre 1:4,9 / altersgemischte Gruppen ab 0 Jahren 1:3,75.

 

Die Realität sieht jedoch anders aus, auch in Rostock.

Kitas haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, frühkindliche Bildung ist prägend für das ganze Leben. Qualität gibt es nur mit genügend Personal, das nicht nur qualifiziert, sondern auch ausgeruht und nicht völlig überlastet ist.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie der Landkreis Vorpommern-Greifswald haben dies erkannt und änderten ihre Satzungen. Eine Erhöhung des Personalschlüssels in schrittweisen Stufen führt zur Verbesserung der Qualität und damit individuellen Förderung der Kinder.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

sind in einer BV zur geänderten KiföG-Satzung vorzulegen

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende
 

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Beschlüsse

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27.04.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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06.05.2021 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) mit folgender Zielrichtung zu überarbeiten:
  • stufenweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation
  • stufenweise Anhebung der festgelegten Betreuungsschlüssel
  • realistische Berücksichtigung der Urlaubs- und Krankentage
  • Erhöhung der Anrechnungszeiten für die Aufgaben entsprechend § 6 Abs. 3 von 2,5 auf 3 Stunden
  1. Die überarbeitete Satzung ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

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19.05.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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01.06.2021 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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16.06.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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18.08.2021 - Bürgerschaft - zurückgezogen