Stellungnahme - 2021/AF/2119-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1. Mit welchen öffentlichen Fachhochschulen und Universitäten des Landes MV hat die               Stadtverwaltung versucht, einen neuen Studiengang mit angepassten Modulen               einzurichten?

 

Die Initiativen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Zusammenarbeit mit einer staatlichen Hochschule zur Aufnahme eines dualen Studiums erfolgten sowohl über die Fachhochschule Güstrow als auch über die Hochschule Neubrandenburg-  beide über viele Jahre. Gestartet wurden diese Initiativen federführend durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowohl über die Leiter der Jugend- und Sozialämter als auch über die Arbeitskreise der Fortbildungsbeauftragten. Beide verliefen erfolglos.

 

2. Welches waren die Gründe der Ablehnung der Zusammenarbeit bzw. Auflage eines               spezifischen Studiengangs (bitte pro angefragte Hochschule)?

 

a) Fachhochschule Güstrow

 

Der Studiengang „Sozialverwaltung“ wird perspektivisch nicht wieder in das Studienprogramm der Fachhochschule aufgenommen. Seitens des Landes wird dafür nach Kenntnisstand der Dienststelle nicht der hinreichende Bedarf gesehen. Warum das Studium in dieser Studienrichtung vor einigen Jahren an der Fachhochschule eingestellt wurde, ist nicht bekannt.

 

b) Hochschule Neubrandenburg

 

Hier wurden bereits mehrere Initiativen gestartet. Zuletzt bestand in direktem Austausch mit dem Lehrstuhl von Prof. Groth ein erster konzeptioneller Austausch. Dieser führte jedoch nicht in der gewünschten Zeit und Vertiefung zu Ergebnissen. Die Aufnahme des Studienganges ist auch in 2021 nicht zu erwarten.

 

3. In welcher Höhe soll eine Beteiligung der Stadtverwaltung an den Studiengebühren               erfolgen?

 

Die Frage der Beteiligung an den Studiengebühren durch die Hanse- und Universitätsstadt ist derzeit in Klärung und wird im Laufe des April 2021 entschieden. In Erwägung wird hierbei eine Co-Finanzierung zwischen Studenten und Praxispartnern gezogen.


Dies steht im Moment jedoch noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Nach dem diesem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst – TVSöD – ist eine Bindungsfrist nach Ausbildungsende von 60 Monaten vorgesehen, wodurch dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnet wird und sich die Studiengebühren amortisieren. Personalbeschaffungskosten fallen geringer aus, da eigener „Nachwuchs“ für die Soziale Arbeit ausgebildet wird. Bei Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der Bindungsfrist greifen Rückzahlungspflichten, sodass finanzieller Schaden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgewendet wird.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben