Anfrage der Fraktion - 2021/AF/2120

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Beratungsfolge

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Anliegen:
Entsprechend § 78b Absatz 1 SGB VIII schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit dem Träger einer Einrichtung Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen ab. Im Rahmen der Verhandlungen kann es zu Streit- und Konfliktfällen zwischen den Vertragsparteien kommen. Sofern innerhalb von sechs Wochen, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zu Verhandlungen aufgefordert hat, keine Einigung erfolgt, besteht die Möglichkeit für die Vertragsparteien, die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII anzurufen. In einer mündlichen Verhandlung versucht die Schiedsstelle zunächst, eine gütliche Einigung zwischen den Verhandlungsparteien herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, entscheidet die Schiedsstelle über die Gegenstände, über die keine Einigung erzielt wurde.

In den Jahren 2015-2017 war die Hansestadt Rostock für 60 % aller Schiedsstellenverfahren in MV im Bereich Kita und HzE (Hilfen zur Erziehung) verantwortlich. Die Entscheidungen der Schiedsstellen gingen fast immer zugunsten der Leistungserbringer (Träger) aus.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Welchen prozentualen Anteil an den Schiedsstellenverfahren hatten die Rostocker Verfahren in den Jahren 2018 bis 2020?
  2. Wie viele Verfahren wurden durch die Träger und wie viele durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingeleitet? (Bitte nach Kalenderjahren)
  3. Nach welchen Kriterien leitet die Stadtverwaltung ein Schiedsstellenverfahren im Bereich des SGB VIII ein?
  4. Welche Motive der Träger, vor die Schiedsstelle zu ziehen, sind der Stadtverwaltung bekannt?
  5. Wer in der Stadtverwaltung ist für die Einleitung von Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII verantwortlich?
  6. Durch welchen Vertreter der Stadtverwaltung werden vor der Schiedsstelle Vergleichsvorschläge akzeptiert bzw. abschließende Anträge gestellt oder das Verfahren sonstig beendet?
  7. Entsteht Dritten (Leistungsberechtigten, Eltern etc.) durch Verfahrensverzögerungen aufgrund von Schiedsstellenverfahren ein Schaden?
  8. Wie hoch waren die durch die Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII entstandenen und von der Stadt zu tragenden Kosten in den Jahren 2018 bis 2020?

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben