Beschlussvorlage - 2021/BV/2110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Aus-zahlung in Höhe von 3,8 Mio. EUR im Ergebnishaushalt und in Höhe von 3,2 Mio. EUR im Finanzhaushalt im Teilhaushalt 37, Produkt 12800 „Zivil- und Katastrophenschutz“ auf dem Konto 56990001/76990001 „Sonstige laufende Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Impfzentrum“ im Haushaltsjahr 2021, um die Betreibung des Impfzentrums in der Hansemesse Rostock und der mobilen Impfteams sicherzustellen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (4) S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 (4) Nr. 2 Hauptsatzung;

§ 3 (1) Nr. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2021/BV/1968 vom 3. März 2021

 
 

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Sachverhalt:

 

Zum 15.12.2020 war laut Landeserlass in der Hansemesse Rostock ein Impfzentrum zu errichten. Darüber hinaus sind seit Ende Dezember 2020 mobile Impfteams im Einsatz.   

 


Die Bereitstellung der Liegenschaft, des Personals, des medizinischen und nicht medizinischen Bedarfs verursachen monatliche Kosten, die über das im vergangenen Jahr bereitgestellte Budget in Höhe von 950 T EUR und der Bewilligung 2021/BV/1968 (davon wurden nach Beschlussfassung 600 T EUR im Finanzhaushalt für das Impfzentrum bereitgestellt) nicht mehr ausreichen, um die künftigen Monate abzudecken.

 

Aktuell ist davon auszugehen, dass das Impfzentrum bis Herbst 2021 in Betrieb sein wird. Mit der Bewilligung sollen durch die Bürgerschaft zunächst finanzielle Mittel genehmigt werden, die nach aktueller Kostenschätzung bis Ende Juni 2021 benötigt werden. Sind darüber hinaus weitere finanzielle Mittel notwendig, so wird der Bürgerschaft erneut eine außerplanmäßige Bewilligung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Folgende Kosten sind 2020 und 2021 bisher entstanden:

 

 

 Budget

Ergebnis 2020

(AO + Vorm AO) aus Verw. + Investiv

Ergebnis 2021

(AO +.Vorm AO)  aus Verw. + Investiv

verfügbar

Ergebnishaushalt

950.000

163.611,03

328.423,39

  457.965,58

Finanzhaushalt

950.000 +    600.000 = 1.550.000

 45.991,38

468.239,30

1.035.769,32

Stand 15.03.2021

 

Durch die bisher ungleichmäßige Lieferung der Impfdosen erreicht das Impfzentrum bisher noch keine volle Auslastung. Die Kosten für die Liegenschaft, vor-Ort-Personal und sonstigen Aufwendungen / Auszahlungen, wie u. a. Miete Mobiliar, Verpflegung Bundeswehr usw.  fallen dennoch monatlich an.

 

Von dem noch zur Verfügung stehenden Budget sind die Personalkosten der Ärzte für den Monat Februar zu zahlen. Die entstandenen Kosten für medizinische Fachangestellte

(MFA) von Dezember 2020 bis Februar 2021 müssen vom Personalbudget noch auf das Impfzentrum umgebucht werden. Hinzu kommen die Kosten für den Maltester Hilfsdienst und die laufenden offenen Kosten. Die Gesamtmaßnahme wird laut Landeserlass zum Großteil refinanziert. Nur wenige Kostenbestandteile verbleiben als Eigenanteil bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Sobald die Lieferung der Impfdosen erhöht wird, wird davon ausgegangen, dass zunächst in einem 2-Schichtsytsem von 8 – 20 Uhr gearbeitet wird. Die Personalkosten werden stark ansteigen.

 

Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die zu erwarteten monatlichen Kosten aufzeigen.

Die durch das Impfzentrum/mobilen Teams verursachten Kosten werden teilweise refinanziert:

 

Bund und Land haben eine Kostenübernahme für die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren zugesichert. Kosten für Impfstoffe, Lagerung, Logistik, Impfzubehör/medizinischen Bedarf, IT Kosten für Einladungsmanagement /Monitoring und IT Ausstattung. Ebenso sollen Betriebskosten, einschließlich Personalkosten für Impfteams, Verwaltungs-, Sicherheits- und Reinigungspersonal und die Kosten für die mobilen Teams sowie ggf. Mietkosten und Neuausstattung der Impfzentren finanziert werden.

 

Durch die Kommunen sind die Kosten für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften, Bereitstellung von Ausstattungen (Möbel) und Personalkosten für kommunale Bedienstete zu tragen.

 

Abrechnung Land:

Anfang März erfolgte der erste Antrag auf Kostenerstattung der im Dezember 2020 anfallenden Kosten gegenüber dem Land i. H. v. 222 T EUR. Mit einer Erstattung ist frühestens im April/Mai 2021 zu rechnen. Künftig soll fortlaufend monatlich ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden.

 

Bis zur Erstattung der Kosten muss die Hanse- und Universitätsstadt in Vorleistung gehen. Aus diesem Grund ist die außerplanmäßige Bewilligung zwingend erforderlich.

 


Teilhaushalt: 37

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

14.606.700

13.885.985,56

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

12.151.900

10.041.590,88

3.800.000

20

Ordentliches Ergebnis

2.454.800

3.844.394,68

     

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

14.460.800

 

11.660.123,41

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

13.093.900

10.414.457,33

3.200.000

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

1.    Mehraufwendungen/- auszahlungen

Produkt: 12800  Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56990001

76990001

Bezeichnung

Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit - Impfzentrum

Sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit – Impfzentrum

HAR Vorjahr/Ansatz

 

786.388,97

904.008,62

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0

600.000,00

AO

-

328.423,39

453.662,19

Aufträge

-

0

0

noch verfügbar

=

457.965,58

1.050.346,43

Neue Haushaltsüberschreitung

 

3.800.000

3.200.000

 

Hinweis:

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden alle anfallenden Ausgaben die im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 stehen federführend durch das Brandschutz- und Rettungsamt (OE 37) gebucht. Dies betrifft die Kosten für das Impfzentrum, Abstrichzentrum und die zu Beginn der Pandemie auch anfallende Kosten für Hygiene- und Schutzausrüstungen innerhalb der Stadtverwaltung.

2.   Nachweis der Deckung im Ergebnishaushalt in Höhe von 3.800.000 EUR und

      im Finanzhaushalt in Höhe von 3.200.000 EUR

 

Für coronabedingte Mehraufwendungen/ -auszahlungen hat der Landtag Mecklenburg Vorpommern am 28.01.2021 das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen. § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes regelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen oder Aufwendungen, die Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zu leisten sind, abweichend von § 50 Abs. 1 KV M-V auch zulässig sind, wenn deren Deckung nicht gewährleistet ist. 

 

Die außerplanmäßige Bewilligung wirkt sich durch die fehlende Deckungsquelle negativ auf den Ausgleich des Gesamthaushaltes aus. Sollte sich bis zum Jahresabschluss 2021 keine Deckung aus dem Gesamthaushalt ergeben, so besteht laut Orientierungserlass aus 10/2020 die Sonderregelung, dass bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnis­haushalt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann.  Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnis­vortrag.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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08.04.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.04.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen