Beschlussvorlage - 2021/BV/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29. Juni bis 1. Juli 2021 in Erfurt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages


bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Delegierte in die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellen.

 

Die Hälfte sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an Sitzen in der Bürgerschaft berücksichtigt werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass interessierte Gäste virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2021: (- nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit
         zu den Wahlvorschlägen/Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft bestellt Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen und die Präsidentin der Bürgerschaft, Regine Lück, als Vertreter*innen für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29. Juni bis 1. Juli 2021 in Erfurt.