Änderungsantrag - 2020/AN/1698-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird nach dem zweiten Satz wie folgt ergänzt:

 

„Die in den BUGA-Überlegungen bereits angedachte Schnickmannbrücke wird als Planungsvariante in den Prüfprozess mit einbezogen.

Die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit der L 22 muss gesichert werden. Verbindliche Fachplanungen sollen diese nachweisen.“

 

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Sachverhalt:
Die Stellungnahme zu dem Antrag und die in Ausschüssen und Ortsbeiräten bereits erfolgte Diskussion brachten zum Ausdruck, dass ohne eine Brücken- oder Plateaulösung ausschließlich zusätzliche Ampelquerungen eine verbesserte Verbindung des Stadthafens ermöglichen. Weitere Ampelanlagen entlang der stark frequentierten L 22 bedeuten einen verstärkten CO2-Ausstoß und widersprechen damit der Beschlusslage der Rostocker Bürgerschaft, bereits 2035 Klimaneutralität erreichen zu wollen. Zudem sind weitere Staus vorprogrammiert und führen folglich zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten Verkehrslage.

Dennoch ist das Bestreben nach einer besseren Anbindung des Stadthafens im Zuge der BUGA 2025 umzusetzen. Daraus resultiert, dass die zunächst abgelehnte „Schnickmannbrücke“ zwingend wieder in die Planungsüberlegungen mit aufgenommen werden muss. Die durchaus denkbare Plateaulösung ist aus finanziellen und zeitlichen Gründen derzeit nicht umsetzbar.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

liegen nicht vor, da zunächst nur Prüfprozess

 

 

 

gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.02.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - abgelehnt