Beschlussvorlage - 2021/BV/1968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die im Finanzhaushalt 2021 geplanten finanziellen Mittel in Höhe von 1.292.000 EUR im THH 73 beim Produktkonto 53702.76690000 - „Sonstige Auszahlungen für besondere Finanzauszahlungen“  angesichts der gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt nicht als allgemeine Deckungsquelle zur Verfügung stehen. Eine Verwendung der Finanzmittel soll nur für Auszahlungen die in einem direkten Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen eingesetzt werden.

 

2. Soweit in der Haushaltsdurchführung des laufenden Jahres durch die Coronapandemie unaufschiebbare Mehrbelastungen entstehen, werden von den zur Verfügung stehenden Mitteln 1.292.000 EUR als Deckungsmittel für Auszahlungen im Produkt 12800 Zivil- und Katastrophenschutz für die Sachkonten 76990000 – Coronabudget und 76990001 Budget Impfzentrum zur Verfügung gestellt.

 

3. Beschlüsse der Bürgerschaft zur Verwendung der o. g. Mittel für Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Coronapandemie vermindern die Zuführung an das Produkt 12800.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

folgt mündlich

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.12.2020 wurde die Verwaltungsleitung vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz (OE 73) zum Sachstand über das Ergebnis der nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht Hamburg (FG HH) am 29.10.2020 – AZ 6K 230/18 - „Veolia gegen FA HH zum Steuerbescheid 2014, Vergleichsvereinbarung HRO/Veolia 2011“ informiert.

 

Die OE 73 gab bekannt, dass das Finanzgericht Hamburg das schriftliche Urteil am 18.11.2020 zum Rechtsstreit „Veolia gegen FA HH zum Steuerbescheid 2014, Vergleichsvereinbarung HRO/Veolia 2011“ verkündete und eine Revision nicht zugelassen wurde. Das Gericht hat dem Klageantrag entsprochen, das Urteil ist rechtskräftig und ein langjähriges Verfahren abgeschlossen.

 

Mit dem Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2021 wurden noch vorsorglich finanzielle Mittel in Höhe von 1.292.000 EUR im Finanzhaushalt im THH 73, beim Produkt 53702 Abfallmanagement geplant. Die gebildete Rückstellung für den Rechtsstreit war nach Beendigung des Verfahrens mit Wirkung per 31.12.2020 im Ergebnishaushalt aufzulösen. Für 2021 stehen somit allein im Finanzhaushalt die geplanten Mittel zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns und der nicht abzuschätzenden finanziellen Auswirkungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sollen die im THH 73 freigemeldeten Mittel ausschließlich für Auszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen, eingesetzt werden.

 

Da keine Mittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung stehen, kann eine Deckung dort nur durch eine aktuelle haushaltsrechtliche Sonderbestimmung erfolgen:  Für coronabedingte Mehraufwendungen/-auszahlungen hat der Landtag Mecklenburg Vorpommern am 28.01.2021 das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen. § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes regelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen oder Aufwendungen, die Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie zu leisten sind, abweichend von § 50 Abs. 1 KV M-V auch zulässig sind, wenn deren Deckung nicht gewährleistet ist.

 

Laut Orientierungserlass besteht die Sonderregelung, dass  bei einem unausgeglichenen Gesamtergebnishaushaltes im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der Ausgleich durch Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgen kann.  Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag.

 

Teilhaushalt: 37

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Erträge

14.606.700

14.600.760,22

     

19

Summe der ordentlichen Aufwendungen

12.851.900

11.924.891,55

 

20

Ordentliches Ergebnis

1.754.800

2.675.868,67

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der ordentlichen Einzahlungen

14.460.800

13.042.339,28

     

17

Summe der ordentlichen Auszahlungen

12.851.900

11.540.177,90

1.292.000,00

18

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.608.900

1.502.161,38

     

 

  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen

Produkt: 12800  Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Summe der Produktsachkonten

 

 

 

76990000 (Coronabudget)

76990001 (Budget Impfzentrum)

 

Ansatz

 

 

0

HAR Vorjahr

 

 

700.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

 

0

AO

-

 

120.639,61

Aufträge

-

 

0

noch verfügbar

=

 

579.360,39

Neue Haushaltsüberschreitung

 

 

1.292.000,00

 

  1.   Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 1.292.000 EUR

Teilhaushalt: 73 

Produkt: 53702  Bezeichnung: Abfallmanagement

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56690000

76690000

Bezeichnung

Sonstige Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen

Sonstige Auszahlungen für besondere Finanzauszahlungen

Ansatz

 

0

1.292.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0

0

AO

-

0

0

Aufträge

-

 

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

0

noch verfügbar

=

0

0

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

0

1.292.000,00

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die geplanten Auszahlungen im THH 73 beim Produktkonto 53702.76690000 – „Sonstige Auszahlungen für besondere Finanzauszahlungen“  werden ausschließlich als Deckungsmittel für coronabedingte Auszahlungen zur Verfügung gestellt.

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen