Beschlussvorlage - 2021/BV/1932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung im TH 40 im Ergebnishaushalt 2020 zur Kostenerstattung der Mietkosten für den Container Heinrich-Heine Straße  in Höhe von 170.895,44 Euro im Produktkonto 21103.52531000.

 

Die Mehraufwendungen werden durch Minderaufwendungen im folgenden Produktkonto gedeckt:

 

Produktkonto

Bezeichnung

Deckungshöhe

Deckungskreis (DK)

24101

52410000

170.895,44 Euro

4158

 

Der darüber hinausgehende Mehrbedarf in Höhe von 25.000 Euro wird über den DK Anmietung Container, 5403, gedeckt. Damit entfällt eine weitergehende Beschlussfassung.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. 1 KV M-V, § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung


bereits gefasste Beschlüsse:

keine
 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem haushalterischen Vollzug vor Abschluss des Haushaltsjahres 2020. Nach dem 26.02.2021 ist keine Buchung für das Jahr 2020 mehr möglich.

 


Sachverhalt:

 

Zum Ende des Haushaltsjahres 2020 stellte der Kommunale Eigenbetrieb – KOE gegenüber dem Schulverwaltungsamt Rostock eine Rechnung i. H. v. 269.308,59 Euro über die Containeranlage zur Auslagerung der Grundschule „Heinrich Heine“ für die Zeit der Generalsanierung.

 

Am 27.04.2020 wurde die Kostenübernahme für einen Gesamtbetrag von 1,41 Mio. Euro durch die damalige Amtsleitung bestätigt. Im Weiteren folgten Übernahmeerklärungen über 6.968,64 Euro vom 19.06.2018 und 3.000 Euro vom 15.11.2018.

 

Mit Schreiben des KOE am 10.07.2019 bzw. vom 15.08.2019 wurde bereits angezeigt, dass sich die Gesamtsumme von 1,41 Mio. Euro aufgrund einer Standzeitverlängerung von 6 Monaten auf 1.695 Mio. Euro erhöht. Eine weitergehende Kostenübernahme wurde nicht erklärt. Zum Zeitpunkt dieser Information war die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits abgeschlossen. Eine Plananpassung wurde lt. vorliegender Aktenlage beim Kämmereiamt (OE 20) nicht beantragt. 

 

Aufgrund von Personalwechsel im Schulverwaltungsamt (OE 40) und der im Haushalt bereitstehenden Mittel i. H. v. lediglich 73.000 musste der Vorgang zuerst recherchiert werden, so dass die vorliegende Bewilligung nicht mehr im Haushaltsjahr 2020 eingebracht werden konnte.

 

Mit Datum vom 29.01.2021 wurde dem Schulverwaltungsamt die Schlussrechnung i. H. v. 286,85 EUR vorgelegt, der Betrag ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

 

Ergebnishaushalt 2020, Stand 25.01.2021

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der Erträge

8.502.100,00

-987.890,49

 

19

Summe der Aufwendungen

49.630.177,80

1.626.431,28

 

20

Jahresergebnis

-41.128.077,80

-2.614.321,77

 

 

 

Finanzhaushalt 2020, Stand 25.01.2021

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

09

Summe der laufenden Einzahlungen

8.502.100,00

-519.562,56

 

17

Summe der laufenden Auszahlungen

49.747.728,47

1.700.249,01

 

18

Jahresbeszogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-41.245.628,47

-2.219.811,57

 

 


  1. Mehraufwendungen  2020, Stand 25.01.2021

 

Produkt: 21103 Bezeichnung: Grundschule Heinrich-Heine

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52531000

 

Bezeichnung

 

Kostenerstattungen an
Sondervermögen

 

Ansatz

 

73.700

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

./.

 

AO

-

./.

 

Aufträge

-

./.

 

noch verfügbar

=

73.700

 

Neue Haushaltsüberschreitung

 

195.895,44

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen zur

Außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen sind nach § 50 Abs. 1 KV M-V nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

a) Unabweisbarkeit

Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Beauftragung des KOE zur Realisierung der Containerlösung (vertragliche Verpflichtung) bestehend aus den vorliegenden Kostenübernahmen (siehe Begründung) und der späteren Anzeige der Mehrkosten.

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Erhöhung der Kosten nicht bekannt. Aufgrund fehlender Einweisung und Aktenübergabe war für die neuen Verantwortlichen nicht erkennbar, dass die Haushaltsansätze nicht auskömmlich kalkuliert wurden. Damit waren die Aufwendungen unvorhersehbar.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

./.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen in Höhe von 170.608,59 EUR 2020, Stand 25.01.2021

 

Teilhaushalt:   40

 

Produkt:  24101           Bezeichnung: Schülerbeförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52410000

 

Bezeichnung

Schülerbeförderungskosten

 

Ansatz

 

2.302.000

 

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

./.

 

AO

-

1.517.191,12

 

Vorm. AO

-

429,00

 

Aufträge

-

./.

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

39.334,13

 

noch verfügbar

=

784.379,88

 

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

170.895,44

 

Begründung der Deckung

Aufgrund des geringeren Anfalls an Kosten für die Schülerbeförderung durch Corona wurde der Ansatz nicht ausgeschöpft und steht für die Deckung zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.02.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen