Beschlussvorlage - 2021/BV/1907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft billigt den Bedarf an Aus- und Fortbildungsstellen für das Jahr 2021.

 

Anlage:

Ausbildungsbedarfsplanung (s. Sachverhalt der Beschlussvorlage)

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2015/AN/1276, Nr. 2016/BV/1925, Nr. 2017/BV/3090, Nr. 2019/BV/0601

 

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Personalberichts (Monatsbericht) November 2020 wurden freiwerdende Stellen in ausbildungsrelevanten Berufen für das Abschlussjahr 2024 ermittelt. Diese ergeben unter Hinzuziehung des Fluktuationskoeffizenten in Höhe
von 3,2 den Ausbildungsbedarf. In der nachfolgenden Tabelle ist die Ermittlung der Bedarfe in den Berufen ersichtlich:

 

 

BoL – Bachelor of laws – Bachelor of laws Öffentliche Verwaltung

B.A. – Soziale Arbeit: Bachelor of Arts Soziale Arbeit

VFA: Verwaltungsfachangestellte

KBM: Kaufleute für Büromanagement

Fami (42): Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (Bibliothek)

Fami (47): Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (Archiv)

Gä: Gärtner*in

VmT: Vermessungstechniker

FfB: Fachangestellte für Bäderbetriebe

StrWä: Straßenwärter*in

NotSan: Notfallsanitäter*in

BMA: Brandmeisteranwärter*in

BOIA: Brandmeisteroberinspektoranwärter*in

 

Erläuterungen:

Der Fluktuationskoeffizient umfasst alle Personalaustritte, die vom Arbeitnehmer initiiert sind als auch Beendigungen von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Ruhestand und Ableben des Mitarbeiters. Der angesetzte Fluktuationskoeffizient orientiert sich an dem bundesweiten Fluktuationskoeffizienten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Quelle:https://de.statista.com/statistik/daten/studie/664580/umfrage/fluktuationskoeffizient-der-sozialversicherungspflichtigen-beschaeftigung-in-deutschland)

 

Die interne Austrittquote lag laut Stellen und Personalbericht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum 31.12.2019 bei 6,7 %. Darin sind alle Berufsqualifikationsgruppen einbezogen, die sich im Portfolio der Stadtverwaltung befinden. Da nicht alle freiwerdenden Stellen aller Berufsgruppen über die interne Aus- und Fortbildung nachbesetzt werden können, erfolgt die Berechnung des Aus- und Fortbildungsbedarfs unter Zugrundelegung des statistischen bundesweiten Koeffizienten.

 

Die prognostische Entwicklung der Absolventenzahl in den Bildungsgängen der allgemeinbildenden Schulen ergibt lt. der Statistischen Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz Nr. 225 vom November 2020 (Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Dok_225_Vorausberechnung_Schueler_Abs_2019_2030.pdf), dass in den ostdeutschen Flächenländern bis 2030 ein Anstieg der Absolventen allgemeinbildender Schulen mit Realschulabschluss zu erwarten ist. Auch für die Stadtstaaten ist ein vergleichsweiser hoher Anstieg zu erwarten. Gleiches gilt für Absolventen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife. Nach dieser prognostischen Analyse ist keine Ausbildung „auf Vorrat“ einzuplanen.

 

 

 

Für die gehobene Qualifikationsebene besteht erfahrungsgemäß eine gute Bewerberlage, sodass acht der ausgewiesenen Bedarfe über die Vergabe von Studienplätzen für das Studium der Öffentlichen Verwaltung an der Fachhochschule Güstrow gedeckt werden sollen. Mit acht Absolventen in diesem Studiengang sind aktuell die Kapazitätsgrenzen für die betriebliche Ausbildung erreicht. Zwei Stellen davon werden als Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz ausgeschrieben. Zur weiteren Bedarfsdeckung werden drei Fortbildungsplätze zum Verwaltungsfachwirt/-in für Beschäftigte der Stadtverwaltung ausgeschrieben.

 

Das duale Studium B. A. Soziale Arbeit wird neu ins Portfolio der Hanse- und Universitätsstadt aufgenommen. Nachsteuerungsbedarfe bestehen für 2024 noch nicht, wohl aber für die Folgejahre. Dennoch ist die Fluktuation im Berufsfeld Soziale Arbeit groß. Der Altersdurchschnitt in dieser Organisationseinheit ist vergleichsweise niedrig. Dadurch entstehen vermehrt „spontane“ Nachsteuerungsbedarfe durch Elternzeit u. a, die über die mittelfristige Planung nicht deutlich werden. Die Personalbeschaffung dafür auf externen Märkten ist schwierig. Mit der Europäischen Fachhochschule, Standort Rostock, kann ab 2021 ein regionaler Partner für das duale Studium in der Sozialen Arbeit gewonnen werden. Der Studiengang wird neu aufgelegt und im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann auf die inhaltliche Gestaltung der Module Einfluss genommen werden. Aktuell laufen die Abstimmungen für den Studienstart 2021. 

 

Für die mittlere Qualifikationsebene besteht ein Nachsteuerungsbedarf von sechs. Ab dem Jahr 2025 steigt der Nachsteuerungsbedarf in dieser Berufsgruppe für etwa drei Jahre auf ein Niveau von 15-18 Stellen. Da die Kapazität für die betriebliche Ausbildung in dieser Berufsrichtung bei zehn liegt, soll „auf Vorrat“ und in 2021 somit über Bedarf ausgebildet werden, um die Nachbesetzungsspitzen der Folgejahre abzufangen. Zwei der Stellen werden als Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz ausgeschrieben.

Im Übrigen können für Beschäftigte der Stadtverwaltung AI-Lehrgänge angeboten werden, um den Bedarf zu decken.

 

Die Bedarfe im Beruf Kaufleute für Büromanagement können im Umfang von drei durch die betriebliche Ausbildung abgedeckt werden. Für den restlichen Bedarf ist auf die  externe Personalbeschaffung zurück zu greifen. Dabei kann im Rahmen der Akquise von Absolventen in überbetrieblicher Ausbildung, die ihr Praktikum bei der Stadtverwaltung absolvieren zurückgegriffen werden.

 

Im Beruf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek wird über Bedarf ausgebildet, da eine Nachbesetzung über den freien Arbeitsmarkt, so etwa auch für Elternzeit- und Krankheitsvertretungen, kaum möglich ist.

 

Für die Ausbildungsberufe Vermessungstechniker und Fachangestellte für Bäderbetriebe erfolgt keine Ausbildung ab 2021, da hierfür keine Nachsteuerungsbedarfe bestehen.

 

Der Ausbildungsberuf Gärtner erfolgt bei einer Einstellung von drei mit einer Stelle über Bedarf. Über den freien Arbeitsmarkt sind für die Berufsgruppe schwer geeignete Fachkräfte zu finden. Durch ungeplante kurzfristige Nachbesetzungspotenziale, die in der mittelfristigen Planung nicht abgebildet werden können, erfolgt im Regelfall nach absolvierter Ausbildung dennoch eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

 

Der Ausbildungsberuf Straßenwärter*in wird neu ins Ausbildungsportfolio aufgenommen, da sich Nachsteuerungsbedarfe in größerem Umfang ergeben und eine Bedarfsdeckung über den freien Arbeitsmarkt kaum abzudecken sind. Die erforderlichen  Ausbildungsstrukturen werden aktuell geschaffen.

 

Das Brandschutz- und Rettungsamt ermittelt die Bedarfe in den Ausbildungsrichtungen Notfallsanitäter*in, Brandmeisteranwärter*in und  Brandmeisteroberinspektoranwärter*in auf Grund einer Übersicht über den zu erwartenden Abgang von Mitarbeitenden im Abschlussjahr. Der zu erwartende Abgang bemisst sich aus der Erfassung der Kollegen die auf Grund des Erreichens der Regelaltersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Es wird derzeit nicht über Bedarf ausgebildet, da der Abgang teilweise höher liegt als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Hier gibt es Restriktionen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze der Ausbildungsträger. Vorzeitiger Abgang auf Grund beruflicher Veränderung oder Dienstunfähigkeit ist hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Abgang muss ggf. durch Einstellung bereits ausgebildeten Personals kompensiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

16.02.2021 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen