Beschlussvorlage - 2021/BV/1882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V
 

bereits gefasste Beschlüsse:  

- Nr. 0102/01-BV

- Nr. 0734/07-BV

 

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Sachverhalt:

Die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und des touristischen Angebots in den prädikatisierten Kurorten Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide bildete in den vergangenen Jahren einen zentralen Arbeitsschwerpunkt der Tourismus-zentrale Rostock & Warnemünde. Die Erhebung der Kurabgabe spielt hierbei eine wichtige Rolle, um die notwendigen finanziellen Mittel zur stetigen Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den prädikatisierten Kurorten zu vereinnahmen.

 

Beispielhaft hierfür seien nachfolgend genannt:

 

                      die ganzjährige qualitative und quantitative Erweiterung des Veranstaltungsangebotes;

                      die Neuausweisung des Terrainkurwegenetzes im gesamten Seebadbereich;

                      die Erweiterung der Anzahl barrierearmer Strandzugänge oder auch

                      der Ausbau des Umweltmanagements.

Dabei sind seit dem Jahr 2008 keinerlei Änderungen in der Höhe der Kurabgabe vorgenommen worden. Gleichzeitig sind jedoch die Aufwendungen für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde insbesondere für Leistungen gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz - M-V Abs. 1 wie z. B. für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereit-gestellten öffentlichen Einrichtungen in den prädikatisierten Kurorten Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide seit dem In-Kraft-Treten der geltenden Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.01.2008 über das gesamte Jahr betrachtet erheblich gestiegen – insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Wasserrettung an den Stränden in Warnemünde und Markgrafenheide sowie in der ganzjährigen Betrachtung im Bereich der Strandreinigung, der Bewirtschaftung der Toiletten sowie der Beseitigung von Schäden infolge von Stürmen und Hochwasser.

 

Hinzu kommen auch die notwendig gewordenen, erforderlichen erhöhten Sicherheits- und Hygienestandards für die stattfindenden (Groß-)Veranstaltungen in Rostock & Warnemünde.

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist gehalten in regelmäßigen Abständen, die vom Eigenbetrieb erlassenen Satzungen in Bezug auf Aktualität und auf die erforderliche Kalkulationsgrundlage zu prüfen.

 

Nach der vorgenommenen Überprüfung und der damit einhergehenden Angleichung der Kurabgabe auf einheitliche 2,25 EUR in allen Seebädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Ausweisung einer ganzjährigen Saison vom 01.01.-31.12. eines Jahres wird ein angemessener Ausgleich zwischen der Kurabgabenerhebung auf der einen Seite und den verursachten ganzjährigen Aufwendungen im Seebad und Kurwesen auf der anderen Seite erreicht.

 

Mit der in Anlage 3 aufgeführten Kurabgabenkalkulation wird die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Wirtschaftsjahr 2021 eine Deckungsquote des voraussichtlichen gemeindlichen Aufwandes in Höhe von 90 % erreichen (im Vgl. 73 % in 2019 gemäß testierten Zahlenwerk). Dabei wird auch sichergestellt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus den Ein-nahmen der Kurabgabe keinen Überschuss für den allgemeinen Haushalt erzielen wird.

 

Durch die Wirtschaftsprüfer wird jährlich die Kurabgabenkalkulation insbesondere in Bezug auf die Deckungsquote überprüft. Sollte diese zu gering sein bzw. zu hoch sein (Eigenanteil der Gemeinde min. 10 %) müssen durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde Maßnahmen in Bezug auf die Kurabgabesatzung erfolgen.

 

Die Deckungsquote des Ertrages der Kurabgabe ist stets Gegenstand der Wirtschaftsprüfung. Die Prüfer raten dringend dazu, den gesetzlich zulässigen Höchstanteil anzustreben. Mit der Änderung soll diesem Ratschlag gefolgt werden.

 

Die Anlage 4 enthält eine aktuelle Übersicht des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern zur Kurabgabe in den Kurorten und Heilbädern in M-V (Auszug). Aus dieser geht hervor, dass die Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide auch nach der angestrebten Angleichung weiterhin im Beitragsdurchschnitt liegen werden. Im Hinblick auf die Wirtschaftsplanung 2021 können mit der vereinnahmten Kurabgabe in der Saison 2021 zusätzliche Einnahmen in Höhe von mind. 300 TEUR generiert werden, die entsprechend verursachungsrecht den entstandenen Aufwendungen gegenüberstehen.

 

Relativ zeitnah werden darüber hinaus mit dem Projekt Modellregion, beginnend ab dem Jahr 2021, insgesamt die Finanzierungsstruktur in der Tourismusregion Rostock & Warnemünde tiefgehend analysiert und die Entwicklung von innovativen Finanzierungsinstrumenten für die Destination vorangetrieben.

 

Abschließend wird mit der dritten Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) § 8 Abs. 2 der Satzung an die Haftungsregelung in § 11 Abs. 3 KAG M-V angepasst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist angehalten, alle Möglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes aufrechtzuerhalten und damit den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entlasten. Eine Anpassung der Kurabgabe über alle vier Seebadbereiche hat entsprechend monetäre Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von mind. 300 TEUR und wirkt sich somit direkt positiv auf den zu erwartenden Ausgleichsbedarf der Kommune aus.

 

Es besteht von Seiten der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde zwingender Handlungsbedarf aufgrund der festgestellten veränderten Bedarfe innerhalb der Destination sowie auch aufgrund der andauernden Pandemielage.

 

 

 

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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07.04.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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08.04.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss:

Es soll mit dem Beschluss zur Kurabgabesatzung die Toilettennutzung in Warnemünde kostenlos werden. Hier soll ein Prüfauftrag eingebracht werden.

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt zu prüfen, ob zur Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur die kostenfreie Nutzung der Bedürfnisanstalten ermöglicht werden kann. Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird mit dem Prüfauftrag beschlossen.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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14.04.2021 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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21.04.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung – Anlage 1) wird beschlossen.

 

 Anlage:

 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock               zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt