Beschlussvorlage - 2021/BV/1840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft überträgt dem Hauptausschuss die einmalige Befugnis, die Entscheidung über den Zuschlag einer Konzession  für die Betreibung  unbeleuchteter Werbung  (Vergabe 48/30/20) zu treffen.

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Beschlussvorschriften:    

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

keine
 

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Sachverhalt:

 

Die Vermarktung der kommunalen Außenwerberechte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stützt sich momentan auf eine historisch gewachsene Vertragslandschaft mit verschiedenen Außenwerbeunternehmen.

 

Durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden Verträge für unbeleuch­tete und beleuchtete Werbung sowie für die Uhrensäulen mit Wall, DSM und Ströer geschlossen. Zudem wurden zwischen der RSAG und Wall vertragliche Regelungen zu Fahrgastunterständen, Spritz­schutzgeländern und Haltestellenmasten getroffen.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die Verträge zusammenfassend dar.


 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Laufzeit bis …

Hanse- und

Universitätsstadt Rostock

Wall GmbH

Beleuchtete Werbung (Stadtinformationsanlagen, moderne Säulen, Toiletten, Telefonzellen und Miniweg-weiser)

 

31.12.2023

Ströer Media Deutschland GmbH

Unbeleuchtete Werbung (Mega Lights, City Stars, Großflächen, Litfaßsäulen, Gewerbehinweisanlagen, Mastwerbung, Veranstaltungshinweise)

 

30.04.2021

DSM Werbeträger GmbH & Co. KG

 

Uhrensäulen

31.12.2021

RSAG AG

Wall GmbH

Fahrgastunterstände (FGU), Spritzschutzgeländer und Haltestellenmasten

 

31.12.2023

 

Eine Verlängerung der bestehenden Verträge ist nach einer umfangreichen Prüfung  weder rechtskonform noch wird diese angestrebt. Vielmehr wird das Ziel verfolgt, alle Verträge zeitgleich auslaufen zu lassen, um die exklusiven Werberechte ohne Einschränkungen zum 01.01.2024 gemeinsam ausschreiben zu können.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Konzession für die unbeleuchtete Werbung beginnend ab dem 01.05.2021 und zeitlich befristet bis zum 31.12.2023 ausgeschrieben und eine vertragliche Regelung gefunden, die eine Übergabe der Werbeanlagen an den neuen Auftragnehmer zum 01.05.2021 sicherstellt.

 

Der Vertrag soll zum 20.04.2021 geschlossen werden. Vertragslaufzeit ist vom 01.05.2021-31.12.2023. Ggf. muss eine Übergabe der Werbeträger an den neuen Auftragnehmer erfolgen.

Das Vergabeverfahren wurde am 11.01.2021 in Gang gesetzt. Entsprechende Fristen wurden berücksichtigt. Unter Beachtung der Termine kann der Liegenschafts- und Vergabeausschuss erst am 08.04.2021 zur Beratung erreicht werden.

Da in der Hauptsatzung keine Regelung zur Vergabeentscheidungen von Konzessionen (Vergabe eines Rechtes) aufgenommen ist, müsste die Bürgerschaft entscheiden. Der Termin für die Bürgerschaftssitzung ist der 21.04.2021. Ein ausreichender Vertragsabschlusstermin ist dann nicht mehr möglich, da noch eine Wartefrist von sieben Tagen zu berücksichtigen ist.

Aus diesem Grund wird um Übertragung der Befugnisse zur Vergabeentscheidung auf den Hauptausschuss  am 13.04.2021 gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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