Informationsvorlage - 2020/IV/1786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Vorpommernbrücke wurde in den Jahren 1983 bis 1986 errichtet und musste bereits 1998 mit zusätzlichen Tragelementen in Form von externen Spanngliedern in den Hohlkästen statisch verstärkt werden, da die Tragfähigkeit auf Basis der ursprünglichen statischen Berechnung nicht ausreichend gegeben war.

 

In den Jahren 2010 bis 2013 erfolgte eine turnusmäßige Instandsetzung der Verschleißbauteile des Brückenbauwerkes, die der Bewitterung ausgesetzt sind, wie z.B. Fahrbahn, Kappen, Geländer und Entwässerungseinrichtungen. Das Tragwerk des Bauwerkes wurde im Rahmen dieser Maßnahme planmäßig nicht verändert, da zu diesem Zeitpunkt die Verformungen des Bauwerkes keinen Anlass dazu gaben.

 

Aktuelle statische Nachrechnungen infolge der immer weiter zunehmenden Verformung des Mittelfeldes der Vorpommernbrücke haben ergeben, dass das Mittelfeld der Vorpommernbrücke entweder nochmals sehr aufwändig statisch verstärkt bzw. mittels einer separaten Konstruktion unterstützt werden muss, um der Belastung aus Eigengewicht und Verkehr weiterhin standzuhalten oder vollständig ersetzt werden muss.

Bei weiterer gleichmäßiger Zunahme der Verformungen wie in den letzten 6 Jahren beträgt die Restnutzungsdauer der Brücke nur noch zwischen 3 und 6 Jahren. Weitere Details sind der beigefügten Anlage (Präsentation) zu entnehmen.

 

Eine erste unumgängliche Maßnahme zur weiteren Gewährleistung einer, wenn auch eingeschränkten, Nutzbarkeit der Vorpommernbrücke stellt die Sperrung der jeweils rechten Fahrstreifen für LKW > 7,5 t und das Abstandsgebot von 70 m auf den linken, inneren Fahrstreifen dar. Die Beschilderung erfolgt sehr zeitnah noch bis zum Jahresende 2020. Mit dieser Maßnahme wird kurzfristig die Belastung auf das Bauwerk reduziert.

 


Das Tiefbauamt wird in Zusammenarbeit mit fachkundigen Ingenieurbüros und Prüfingenieuren Maßnahmen mit dem Ziel der Verlängerung der Restnutzungsdauer des Bestandsbauwerkes als auch zum mittelfristen Ersatz des Bauwerkes entwickeln, um den Verkehr auf der vielbefahrenen L 22 mit möglichst geringen Verkehrseinschränkungen aufrechterhalten zu können.

 

Dazu erfolgt vsl. Anfang 2021 eine Spannkraftkontrolle der in 1998 eingebauten zusätzlichen externen Spannglieder, ggf. verbunden mit einer Korrektur dieser Vorspannung.

 

Die erforderlichen planerischen und baulichen Maßnahmen an der Vorpommernbrücke werden den Haushalt der Stadt in den nächsten Jahren belasten. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird zum gegebenen Zeitpunkt planungsbegleitend geprüft. Hier ist bereits eine erste Kontaktaufnahme in Richtung des zuständigen Ministeriums erfolgt.

 

Die Verwaltung wird die Bürgerschaft bei Vorliegen neuer Erkenntnisse, voraussichtlich in 03/2021 informieren.

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2021 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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14.01.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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20.01.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben