Änderungsantrag - 2020/AN/1447-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität für die Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die Eigenbetriebe sowie für die Stadtverwaltung und hier insbesondere die Bürgerschaft selbst.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zur Sitzung der Bürgerschaft im April 2021, bezugnehmend auf den „Masterplan 100% Klimaschutz für 2050“ für alle Bereiche der Stadtverwaltung, sowie mit den Eigenbetrieben und den Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung ein Konzept „Möglichkeiten der Klimaneutralität“ zu erstellen.

 

Dabei sollen:

  1. aus allen Eigenbetrieben und Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung bereits in Umsetzung befindliche und fest geplante Maßnahmen zusammengetragen und hinsichtlich ihrer klimapolitischen und finanziellen Auswirkungen bemessen werden.
  2. mögliche Maßnahmen sowie der dafür erforderliche finanzielle und organisatorische Aufwand aus der Perspektive der Hanse- und Universitätsstadt Rostock benannt und deren wahrscheinliche Umsetzung zeitlich eingeordnet werden.
  3. durch die Stadtverwaltung und den KOE der tatsächliche Bedarf an Neubauten für die Verwaltung sowie die Möglichkeiten der energetischen Sanierung für bereits bestehende Gebäude im Zeitraum der nächsten zehn Jahre ermittelt werden. Für Liegenschaften, bei denen eine Klimaneutralität durch Sanierung nicht zweckmäßig ist, soll die mögliche Einbeziehung der Bewirtschaftung in den zertifikatebasierten Emissionshandel geprüft werden und ein wahrscheinlicher Preis hierfür ermittelt werden.
  4. Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführungen bzw. Betriebsleitungen auf das Ziel Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaneutralität geschlossen werden.
  5. mögliche positive Entwicklungen im Betriebsergebnis kommunaler Beteiligungen und Eigenbetriebe, die auf nachhaltiges Wirtschaften im Sinne einer Zielerreichung Klimaneutralität zurückzuführen sind, im jeweiligen Unternehmen für eigene Investitionen verbleiben.
  6. für das zukünftige Mobilitätsverhalten und die Verkehre in Rostock ein Bürgerbeteiligungsprojekt initiiert werden, dass zusammen mit den Einwohner:innen Lösungen für eine klimagerechte Mobilität erarbeitet.

 

Die Maßnahmen aus 2. und 3. müssen bis zur Vorlage des Haushaltsentwurfes 2022 der Bürgerschaft im Konzept durch den Oberbürgermeister weiter konkretisiert werden.

 

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Sachverhalt:

Kommunale Maßnahmen mit dem Ziel Klimaschutz müssen im besonderen Maße einen Fokus auf Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz haben, da sich das klimapolitische Handeln der Kommune im eigenen Wirkungskreis vor allem auf drei Feldern bewegt: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen.¹ Angesichts des begrenzten finanziellen Spielraums der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Wettbewerbssituation im gesamten Ostseeraum kommt es in erheblichem Umfang auf eine effiziente und umsetzbare Steuerung möglicher Maßnahmen an.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als wirtschaftliche Akteurin (im Sinne der Gesellschafterin ihrer kommunalen Unternehmen) sowohl Versorgerin bzw. Anbieterin als auch in ihrer Rolle als Verbraucherin in der Lage, auf viele Dinge direkt Einfluss zu nehmen. Kommunale Klima- und Umweltpolitik muss sich zwischen den Erwartungshaltungen einerseits und den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Europa- sowie Bundes- und Landesebene andererseits bewegen. Dabei ist der begrenzte finanzielle Rahmen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein weiterer limitierender Faktor.

 

Erkennbar bedarf es weiterer Anstrengungen, um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen. Dabei ist ein möglichst frühzeitiges Erreichen dieses Ziels von hoher Bedeutung. Jedoch sind der Umsetzbarkeit und nachhaltigen Wirksamkeit von Maßnahmen Vorzug zu gewähren. Daher sind mögliche Maßnahmen auf Umsetzbarkeit, nachhaltige Wirksamkeit und finanzielle Auswirkung zu bemessen und entsprechend einzuordnen.

 

In der sozialen Marktwirtschaft ist es Aufgabe des Staates, festzulegen, dass und wieviel CO2 eingespart werden muss und dann den Akteuren den Spielraum zu lassen, wo und wie bzw. mit welchen Maßnahmen dies umgesetzt wird. Dabei kann die Hanse- und Universitätsstadt als Gesellschafterin ihrer Unternehmen konkrete Vorgaben machen. Hierzu muss jedoch zunächst evaluiert werden, welche Maßnahmen bereits mit welchem zu erwartenden Potential in Umsetzung bzw. in Vorbereitung sind. Dadurch kann die Hanse- und Universitätsstadt zusätzlich die Rolle eines Multiplikators für ihre Unternehmen einnehmen.

 

Da bereits heute klar ist, dass die Bundesrepublik Deutschland insgesamt ihre selbstgesteckten Klimaziele verfehlt, bedarf es einer konkreten Analyse der Ursachen, um die gleiche Fehlentwicklung auf kommunaler Ebene zu vermeiden. Erkennbar werden bundesweit die Klimaziele in den Bereichen erreicht, die in den Emissionshandel einbezogen sind. Hingegen die Ziele genau in den Sektoren nicht erreicht werden, die bisher nicht bundesweit in den Emissionshandel einbezogen sind, nämlich bei Verkehr und Wärme. Daher bedarf es einer schnellen Analyse bezüglich sinnvoller energetischer Sanierung im Bestand einerseits und noch notwendiger Neubauten andererseits. Für alle weiteren Liegenschaften muss die Umsetzbarkeit einer Einbeziehung der Bewirtschaftung in den Emissionshandel angestrebt werden.

 

Klimaneutralität erreicht die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur mit ihren Beteiligungen und Eigenbetrieben. Hierfür sollen zusätzliche Anreize in den Unternehmen geschaffen werden. Gleiches gilt im besonderen Maße für die Frage des zukünftigen Mobilitätsverhaltens und der Verkehre in Rostock. Klimaneutralität ist hier nur mit und nicht gegen die Einwohner:innen möglich. Daher ist dieses Thema wie kein anderes für die Umsetzung in Beteiligung geeignet.

 

1 Beispielhaft sei hier genannt: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Hrsg.) (2018) Klimaschutz in Kommunen.

  Praxisleitfaden, hier S. 278  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

gez. Julia Kristin Pittasch (FDP)  gez. Christoph Eisfeld (FDP)

 

 

gez. Anette Niemeyer (Aufbruch09) gez. Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt