Stellungnahme - 2020/AN/1742-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich das Vorhaben der Förderung der energetischen

Sanierung der Neptunschwimmhalle.

 

Die in diesem Änderungsantrag genannte Summe in Höhe von 1,5 Mio. EUR korrespondiert jedoch nicht mit der im Änderungsantrag 2020/BV/1592-01 (ÄA) genannten Summe in Höhe von 1.643.265,00 EUR und wäre insofern zu korrigieren.

 

Um der korrekten Abbildung dieses Sachverhaltes dennoch Rechnung zu tragen und auch um eine Doppelfinanzierung für den Kernhaushalt zu vermeiden wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

 

Es wird an einer Ausschüttung entsprechend der Vorlage 2020/BV/1592 festgehalten und

der ursprüngliche Antrag beschlossen. Gleichzeitig führt die Bürgerschaft einen Beschluss

über einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe für die energetische Sanierung der Neptunschwimmhalle noch für das Jahr 2020 herbei.

 

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Claus-Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben