Stellungnahme - 2020/AN/1447-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Klimaschutz ist zentrale Aufgabe von der Weltgemeinschaft bis zur Kommunalebene.

 

Rostock wäre als Küstenstadt mit weiten Stadtbereichen, die nur wenige Meter über dem Meeresspiegel liegen, besonders stark von einem Meeresspiegelanstieg und zunehmenden Extremwetterereignissen betroffen.

 

Schon heute muss die Stadt in erheblichem Maße in die Vorsorge vor Hochwasserereignissen und Starkregenfällen investieren.

 

Die Notwendigkeit, Klimaneutralität in Deutschland bereits deutlich vor 2050 zu erreichen, wird von immer mehr Wissenschaftlern betont. Prof. Rahmstorf nennt das Jahr 2035, der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung das Jahr 2037.

 

zu Punkt 1 der Beschlussvorlage

 

Die im Antrag zitierte Masterarbeit wurde von der Klimaschutzleitstelle bei der Themenauswahl und der Bearbeitung mit dem Ziel begleitet, auf dieser Basis eine öffentliche Diskussion zum Zieljahr für die Klimaneutralität zu führen.

 

Für die Investitions- und Haushaltsplanung ist es sinnvoll, klare Rahmenbedingungen zu setzen, an denen sich die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen orientieren können.

 

Die im Antrag geforderten jährlichen CO2-Einsparungen können nur bei einer stringenten Zielverfolgung in der gesamten Stadtverwaltung und aller kommunalen Unternehmen erreicht werden.

 

Mit dem Beschluss zur Umsetzung des „ Masterplans 100% Klimaschutz füür 2050" im Jahr 2014 und den Beschlüssen zum Klimanotstand 2020 (Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz, Maßnahmeplan 2020) liegen bereits ambitionierte Ziele und ein umfangreiches Maßnahmepaket für das Ziel Klimaneutralität 2050 vor.


Ein beschleunigtes Erreichen der Klimaneutralität erfordert eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen sowie vertiefende Diskussion in unserer Stadtgesellschaft zur Gestaltung dieses Prozesses, von strukturellen, organisatorischen, finanziellen bis zu personellen Neujustierungen.

 

zu Punkt 2 der Beschlussvorlage:

 

Ein Maßnahmenplan füü die Stadtverwaltung, der als „Klimaplan 2035“ den Aufwand, die Effekte auf eine echte CO2-Minderung und eine zeitliche Abfolge darstellt, bedarf umfassender Analysen und Abstimmungsprozesse.

 

Um die Forderung einer Reduktion der CO2-Emissionen um 5 % in 2021 erfüllen zu können, bedarf es eines erweiterten Energiemanagements, u.a. mit Überprüüfung der Heizungsanlagen und der Heizungssteuerungen.

 

Für 2021 können nur Maßnahmen vorgeschlagen werden, die näherungsweise 5% Reduktion entsprechen.

 

zu Punkt 3 der Beschlussvorlage:

 

Um nicht nur bilanzielle sondern reale CO2-Minderungen zu erreichen, sind in erster Linie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Effizienzsteigerung umzusetzen. Das würde z. B. bedeuten, dass alle Gebäude der Stadtverwaltung bis 2035 über das derzeit gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus auf Niedrigstenergiestandard saniert werden müssen. Hier müsste ein mit Kosten und CO2-Minderungen untersetzter Sanierungsfahrplan erstellt werden. Neue Gebäude sind im KfW 40 Plus oder Passivhausstandard zu errichten.

 

Die Straßenbeleuchtung muss komplett auf LED umgerüstet und der Stromverbrauch zudem durch intelligente Steuerung reduziert werden. Hierzu wurde 2019 ein Konzept für die Straßen- und Wegebeleuchtung als Leitfaden für die Umrüstung von der Bürgerschaft beschlossen. Für die strategische Umsetzung der erforderlichen Arbeiten ist noch ein mit Kosten, Zeiten und erreichbaren Energieeinsparungen zu untersetzender Umrüstungsplan zu erstellen.

 

Mit einer Stauchung des Zielpfades auf 2035 werden in kürzerem Zeitraum auch in den kommunalen Betrieben deutlich mehr Personal-Ressourcen benötigt, um alle Großprojekte (allein im Sektor Wärme sind in Summe noch ca. 380 MW durch klimaneutrale Technologien zu substituieren) im skizzierten Zeitraum parallel zu planen, zu bauen und in Betrieb zu setzen.

 

Es könnten durch die bundespolitisch zu verantwortende Steuern, Abgaben und Umlagen auf den neuen Primärenergieträger Grünstrom, der die Basis für die Vergrünung des Wärmesektors auch in Rostock bilden wird, die Gestehungskosten erheblich steigen.

 

Andererseits sind im Rahmen der Diskussionen um Wasserstoff und Sektorenkopplung deutliche Entlastungen des Grünstroms von Abgaben zu erwarten.

 

Die bundespolitisch angestrebte Verteuerung der fossilen Energieträger durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) trägt ab 2021 schrittweise dazu bei klimaneutrale Brennstoffe und Treibstoffe wirtschaftlich attraktiver zu machen. Der CO2-Preis wird 2021 mit 25 € eingeführt und steigt bis 2025 bereits auf 55 Euro.

 

Eine deutliche Erhöhung der Wärmepreise aufgrund höherer OPEX (Personal- und Gestehungskosten) ließe sich nur durch erheblichen Verzicht der Ergebnisabführung an die Gesellschafter vermeiden.

 

Nicht zuletzt hat eine Straffung des Zeitplanes auf 2035 Auswirkungen auf die geplanten Investitionskosten; die Risiken von Fehl- oder Doppelinvestitionen werden dabei allerdings verringert, da frühzeitig die Rahmenbedingungen vorgegeben sind und in den meisten Bereichen bereits ein ausgereifter Stand der Energieeinsparmaßnahmen und der Erneuerbaren Energien erreicht ist, der zu Gestehungskosten von Wind- und Solarstrom aus größeren Anlagen von unter 7 Cent/kWh geführt hat.

 

Die Erreichung des Ziels einer realen „ Klimaneutralität 2035“ für die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen, ist stark abhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und von der breiten Unterstützung durch Stadtpolitik und Stadtgesellschaft, eine rechnerische Neutralität durch Zertifikate ist in einigen Bereichen bereits erreicht und dürfte sich umsetzen lassen.

 

zu Punkt 4 der Beschlussvorlage:

 

Durch den Bezug von Ökostrom und zertifizierter CO2-Freier Fernwärme erfolgt bereits eine finanzielle Kompensation der damit verbundenen CO2-Emissionen. Mit dem Beschluss 2020/BV/1148 hat die Bürgerschaft der Umsetzung einer Maßnahme zur Kompensation von CO2-Emissionen aus nichtvermeidbarer Mobilität der Stadtverwaltung zugestimmt.

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahme würden bereits alle wesentlichen CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch der Stadtverwaltung kompensiert werden.

 

Als Kompensation soll ein regionaler Klimaschutz-Fonds geprüft werden, in den Ausgleichszahlungen fließen, die regional füü Klimaschutzprojekte eingesetzt werden. Damit könnten ggf. Mittel so eingesetzt werden, dass mit dem geringst möglichen finanziellen Aufwand möglichst große Einsparungen erreicht werden, übergreifend für alle kommunalen Einrichtungen und Unternehmen.

 

zu Punkt 5 der Beschlussvorlage:

 

Die geforderte Berichterstattung zu erreichten Ergebnissen und die Fortschreibung der Maßnahmen kann auf die bisherige Bilanzierung und die bestehenden Energiemanagement- und Maßnahmenpläne aufgebaut werden. Zur Verfolgung der geplanten Klimaschutzmaßnahmen kann die bereits existierende Steuerungsgruppe Masterplan-100%-Klimaschutz genutzt werden.

 

Eine jährliche Kurzberichterstattung kann parallel zum Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen der Unternehmen erstellt werden.

 

Die geforderte ausführlichere Berichterstattung alle 3 Jahre kann für die meisten kommunalen Unternehmen aus dem ohnehin alle 3 Jahre zu erneuernden Energieaudit abgeleitet werden.

 

zu Punkt 6 der Beschlussvorlage:

 

Die Durchführung einer Kampagne zur Aktivierung der Stadtgesellschaft bedarf einer Vorbereitung und personeller und finanzieller Ressourcen, die in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden müssen und von den kommunalen Unternehmen mit getragen werden sollte.

 


zu Punkt 7 der Beschlussvorlage

 

Die Verwaltung wird sich gegenüber Land und Bund für die erforderlichen Rahmenbedingungen einsetzen.

 

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben