Änderungsantrag - 2020/BV/1591-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ergänzungsbeschluss wird wie folgt erweitert:

Im Teilhaushalt 73 werden ab dem Jahr 2021 245.000 €/a eingestellt als Zuschuss für Vereine und Verbände mit dem Zweck: Betrieb eines Umweltbildungszentrums.
 

Mit den Mitteln werden Personal- und Sachkosten finanziert, um die

Umweltbildungsangebote an Schulen und außerhalb von Schulen auszubauen.

Themen sollen dabei Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Nachhaltigkeit sein.

Das Projekt soll auch dazu dienen Umweltbildungsangebote auf der BUGA vorzubereiten

 

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Sachverhalt:

 

Umweltbildung gewinnt vor dem Hintergrund des Klimawandels und des Artensterbens,

aber auch des zunehmenden Interesses junger Menschen erheblich an Bedeutung.

Darum ist die Einrichtung eines Umweltbildungszentrums als Anlaufstelle und

Kompetenzzentrum sinnvoll. Hier können Lehrerinnen und Lehrer entsprechende

Angebote erfragen und buchen. Es können die Angebote verschiedener Anbieter von Umweltbildung vermittelt und unterstützt werden, z.B. durch Weiterbildungen.

Auch bei der BUGA 2025 muss Umweltbildung ein integraler Bestandteil sein und bereits jetzt in die Planung mit einfließen (Erlebnisstationen im Gelände). Mit der BUGA könnte der dauerhafte Sitz der Einrichtung im Bereich der BUGA entstehen.


Die Förderung könnte z.B. wie folgt gegliedert werden:

- 215.000 € Honorarmittel und Personalkosten

-   20.000 € Kosten für Miete, Technik und Betrieb

-   10.000 € Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (digitaler Umweltbildungsführer)

 

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Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben TH 73: 245.000 €
 

Deckung durch Minderausgaben TH 73: Die vorgesehenen Kosten für Steuern im Rahmen der Vergleichsvereinbarung HRO und Veolia/EVG entfallen (Produkt 53702.76690000) laut aktuellem Gerichtsurteil: 1,292 Mio €.

Ab dem Jahr 2022 soll die Integration der Mittel in den BUGA-Haushalt geprüft werden.

 

 

gez. Uwe Flachsmeyer

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Beschlüsse

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02.12.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt