Stellungnahme - 2020/BV/1496-20 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grundsätzlich sollte Wettbewerbsergebnissen nicht vorgegriffen werden.

 

Fachlicher Hintergrund dieses Satzes ist, die späteren Instandhaltungskosten beherrschbar zu halten und deshalb wassergebundene Decken nicht großflächig einzusetzen, sondern auf Pflanzbereiche zu begrenzen.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben