Stellungnahme - 2020/BV/1496-19 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Im Planungswettbewerb geht es um die Neugestaltung des Stadthafens bei Aufrechterhaltung seiner Funktion als gewidmeter kommunaler Hafen und nicht um die Festlegung von dort anlegenden Schiffstypen.

 

Für die Hafenfunktion muss ein bis zu 15m breiter Streifen ab Kaikante grundsätzlich freigehalten werden, sodass die erforderliche Logistik für die Schiffe umgesetzt werden kann. Dafür sind in allen Abschnitten des Stadthafens auch die notwendigen Zuwegungen zur Kaikante zu sichern und ggf. sind im internationalen Schiffsverkehr geforderte Sicherheitsbestimmungen dann auch einzuhalten.

 

Der Änderungsantrag wird deshalb als nicht sachdienlich für den Planungswettbewerb gesehen.

 

 

Reduzieren

 

 

 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben