Beschlussvorlage - 2020/BV/1668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung einer Ombudsstelle für alle Sozialleistungsfelder, beginnend mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit Ansiedlung im Büro des Oberbürgermeisters. Die Ombudsstelle soll auf der Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten Konzeptentwurfes des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl tätig werden.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V


bereits gefasste Beschlüsse:
-

 

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Sachverhalt:

Mit Antrag Nr. 2020/AN/0764 ist beabsichtigt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für eine Ombudsstelle für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit der Vorlage nach. Mit der Vorlage wird weder für noch gegen eine solche Stelle votiert. Dies liegt im alleinigen Entscheidungsbereich der Bürgerschaft.

 

Zum Hintergrund:

Im Kontext der Vorfälle um die Schließung von zwei Kindertageseinrichtungen zu Beginn des Jahres 2020 wurde die politische Forderung nach einer solchen Stelle zunächst begrenzt auf den Bereich Kindertagesbetreuung erhoben.  Die Verwaltung machte sehr schnell deutlich, dass eine entsprechende Stelle nicht ansatzweise ausgelastet werden könnte.

 

Erste Überlegungen zur Umsetzung ombudschaftlicher Vertretungen wurden bereits in den zurückliegenden Jahren im Rahmen fachlicher Qualitätsentwicklungsprozesse innerhalb des Fachamtes angestellt.

Ebenso finden sich im aktuellen Referent*innenentwurf zur Reform des Sozialgesetz-buches VIII  verbindliche Regelungen zur Umsetzung von Ombudsstellen für die Kinder- und Jugendhilfe.

 

Der vorliegende Konzeptentwurf erweitert die im Jugendhilfeausschuss formulierte Auftragsstellung zur Erstellung eines Konzeptes Ombudschaft auf alle Leistungsfelder des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, ausgehend von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Schon heute können sich Einwohner*innen und Leistungsbezieher*innen über das Beschwerdemanagement des Oberbürgermeisters, Dienstaufsichtsbeschwerden, Mitteilungen an die Fraktionen in der Rostocker Bürgerschaft, den Bürgerbeauftragen und andere Wege mit Kritik und Anregungen an die Verwaltung wenden. Die Ombudsstelle wäre eine weitere Option.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

derzeit nicht abbildbar, da Umsetzungsform Teil der Beschlussfassung ist

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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20.01.2021 - Bürgerschaft - vertagt