Stellungnahme - 2020/AN/1559-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die redaktionelle Freischaltung per Klarschiff eingehender Meldungen erfolgt vorrangig aufgrund datenschutzrechtlicher Anforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass in Bildern keine Personen oder KFZ-Kennzeichen zu erkennen und in Texten keine personenbezogenen Daten (Namen, KFZ-Kennzeichen, ...) oder die Etikette verletzende Formulierungen bzw. sachfremde Darstellungen freigeschaltet werden. Darüber hinaus erfolgt eine erste inhaltliche Prüfung, ob die Meldung generell mit der Klarschiff-Plattform lösbar ist.

 

Zur Frage der automatischen Prüfung und Freischaltung von Klarschiff-Meldungen:

 

Für die datenschutzkonforme Prüfung und Freischaltung gibt es bereits mehr oder weniger gut geeignete Software, die in vielen Fällen die oben genannten Belange automatisch bewerten kann. Die Integration und Wartung einer solchen Lösung wäre jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden, da an die Verlässlichkeit dieser Systeme sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass etwaige Anzeigen bereits geringer datenschutzrechtlicher Unterlassungen beim Datenschutzbeauftragten des Landes zu sehr aufwändigen Verfahrenskorrekturen führen können.

 

Die Verwaltung hält die Einführung einer automatisierten Freischaltung daher nicht für zweckmäßig und erforderlich.

 

Zur Frage der Überarbeitung des Klarschiff-Portals (Änderungsantrag 2020/AN/1559-01) :

 

Seit dem Start der Plattform wird in der Verwaltung kontinuierlich an der weiteren Optimierung der Meldungsdurchläufe durch technische und organisatorische Maßnahmen gearbeitet. So werden die zuständigen Sachgebiete systematisch über noch ausstehende redaktionelle Arbeiten zur Freischaltung informiert. Seit 2018 werden außerdem monatliche Bearbeitungsübersichten an alle Leitungsebenen übergeben.  Weitere Verbesserungen wurden kürzlich für eine Version 2.0 des Klarschiff-Portals beauftragt, welche voraussichtlich ab II/2021 nutzbar sein wird.

 

 

 


Damit werden die Forderungen des Änderungsantrages 2020/AN/1559-01 bereits erfüllt.

 

Die Verwaltung muss vorrangig die Lösung in der Organisation der Bearbeitungsprozesse suchen. Dazu gehört die Durchsetzung der Maßgabe, dass für jede Meldung innerhalb von 3 Tagen Erstsichtung und Freischaltung durchzuführen sind.

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben