Antrag - 2020/AN/1625
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern
- Status:
- öffentlich (Vorlage zurückgezogen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Oct 28, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Oct 29, 2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 11, 2020
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Gestoppt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Nov 25, 2020
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Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss 2015/BV/0766 am 06.05.2015 die Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum ab dem 01.01.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass zukünftig eine Dynamisierung der Entgelte in einem Abstand von fünf Jahren entsprechend der Betriebskostenentwicklungen in diesem Zeitraum erfolgt.
Diesem Beschluss folgend, wäre eine Aktualisierung zum 01.01.2021 geboten. Eine entsprechende Beschlussfassung wäre nur noch in der November- oder Dezembersitzung 2020 möglich.
Die Sportvereine haben jedoch jetzt, Ende Oktober, bereits ihre Planungen für 2021 unter der aktuellen Situation durch Corona und den damit verbundenen Einnahmeverlusten für 2021 vorbereitet bzw. beschlossen. Eine Erhöhung der Entgelte für die Benutzung der Sportstätten konnte dabei nicht berücksichtigt werden.
Begründung Dringlichkeit für
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport und Finanzausschuss
Die Verwaltung plant eine Vorlage für die Bürgerschaftssitzung im Dezember. Diese ist dann nicht mehr notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
X |
Der Einnahmeausfall kann über geringere Zinsen bei der Kreditaufnahme ausgeglichen werden.