Beschlussvorlage - 2020/BV/1606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 18 Eigenbetriebsverordnung MV

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung MV

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2020/BV/0932 der Bürgerschaft vom 17.06.2020
 

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Sachverhalt:

 

Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.

 

Die Planung ist untergliedert nach den Geschäftsfeldern:

1. Seebad & Kurwesen

2. Büro Warnemünder Woche

3. Maritimer Tourismus / Büro Hanse Sail

4. Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

5. Tourist-Informationen

6. Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung

Eine Nachtragswirtschaftsplanung für das Jahr 2020 ist erforderlich geworden, da die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde aufgrund des erfolgten Lockdowns im Frühjahr 2020 insbesondere auf wichtige Umsatzerlöse im Bereich der Kurabgabe sowie der Werbe-leistungen verzichten musste. Im Laufe des Jahres 2020 zeichnete sich mit den schrittweise erfolgten Lockerungen seit Ende Juni 2020 ein dennoch deutlich positiverer Saisonverlauf ab, als ursprünglich durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde prognostiziert. Der durch die Bürgerschaft am 17.06.2020 legitimierte Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.654 TEUR für das Jahr 2020 erhöhte sich durch den Ergänzungsbeschluss um 940 TEUR. Mit dem zu schließenden Nachtragsplan 2020 besteht für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Gesamt-Ausgleichsbedarf in Höhe von 2.018 TEUR. Mit dem Nachtrags-wirtschaftsplan 2020 folgt die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde § 18 der Eigenbetriebsverordnung M-V.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 13 (3), (4) und (5) der Eigenbetriebsverordnung  M-V ist die Gemeinde zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages verpflichtet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 2.018.338,00 EUR.

 

Teilhaushalt: 12  Produkt: 62302

Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

Haushaltsj.

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

2.018.338

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanz- auszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

2.018.338

2021

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

2.060.000

 

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

2.060.000

2022

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

2.060.000

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

2.060.000

2023

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.560.000

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.560.000

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen