Stellungnahme - 2020/AN/1438-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu Punkt 1:

Geldanlagen tätigt die HRO derzeit nicht im längerfristigen Bereich. Anlagerichtlinien sind noch nicht definiert. Kriterien zur Nachhaltigkeit würden aber auch hier Berücksichtigung finden.

 

 

Zu Punkt 2:

Die HRO investiert nicht im Bereich der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen. Vielmehr werden im Zuge energetischer Sanierungen nach modernen Standards Energieverbrauchseinsparungen erzielt. Die Energie-Plus-Schule erzeugt mit ihrer Photo-Voltaik-Anlage erneuerbare Energie. Für Investitionen im Energiebereich wird die HRO auch zukünftig die Nachhaltigkeit in ihre Planungen einfließen lassen.

 

 

Zu Punkt 3:

Eine Verpflichtung zu ethisch-ökologischem Handeln bei Finanzangelegenheiten ist aus Sicht der Beteiligungsverwaltung zu begrüßen. Es wird davon ausgegangen, dass die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften diese Denkweise im weitesten Sinne auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits teilen und Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihres operativen Geschäftes zum Tragen kommen. Einem Prüfauftrag, der diese Vorgehensweise für Finanzangelegenheiten nochmals sicherstellt, kann dementsprechend nichts entgegenstehen.

 

Zu Punkt 4:

Den Vertretern der Aufsichtsgremien obliegen die Überwachung, die Kontrolle und die Beratung der Geschäftsführung bzw. der Vorstände der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften und kann in diesem Sinne auch das Einbringen des Grundsatzes der Nachhaltigkeit bei Finanzangelegenheiten miteinbeziehen.

 

 


Zu Punkt 5:

Eine Weisung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock per Bürgerschaftsbeschluss stellt sich aus hiesiger Sicht auf Grund der Rechtsnatur der OSPA schwierig dar, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur mittelbar Träger der OSPA über den Sparkassenzweckverband ist. Die Kommunalverfassung des Landes M-V regelt im § 156 Abs. 7, dass die Gemeinden, Ämter und Landkreise ihren Vertreterinnen und Vertretern in der Verbandsversammlung Weisungen erteilen können. Jedoch besteht seitens des Sparkassenzweckverbandes der OSPA (bestehend aus 10 Mitgliedern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und 10 Mitgliedern des Landkreises Rostock) kein Weisungs- bzw. Durchgriffsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat ist besetzt aus 5 Mitgliedern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, 5 Mitgliedern des Landkreises Rostock und 5 Mitgliedern der OSPA.

 

Wichtig ist, an dieser Stelle lediglich darauf hinzuweisen, dass der Vorschlag einen Eingriff in das operative Geschäft darstellt und überlegt werden sollte, ob dies zielführend ist, da die OSPA gemeinnützig nach Regionalitätsprinzip arbeitet und per se kein social banking betreibt.

 

Nachhaltige, grüne oder soziale Handelsgeschäfte gewinnen national und international immer mehr an Bedeutung. Momentan regeln Prinzipien der ICMA (International Capital Market Association), ein Branchenverband für Kapitalmarktteilnehmer, unter welchen Voraussetzungen eine Anleihe als grün, sozial oder nachhaltig gilt.

 

 

Zu Punkt 6:

In den letzten 3 Jahren wurden benötigte Kassenkredite mehrheitlich bei Nachhaltigkeitsbanken aufgenommen. Auch künftig erfolgen Kreditaufnahmen unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes. Es ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal, denn ebenso sind u.a. Volumina, Laufzeiten, Kosten als Entscheidungskriterien anzuwenden. Die Überprüfbarkeit der Nachhaltigkeit ist darüber hinaus ggf. nur formell möglich.

 

 

Zu Punkt 7:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Kommunalen Versorgungsverband die Grundsätze der Nachhaltigkeit antragen.

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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Oct 21, 2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben