Stellungnahme - 2020/AN/1301-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister befürwortet grundsätzlich das Ansinnen.

 

Um dem Ansinnen Folge leisten zu können, sollte der Beschlussvorschlag wie folgt geändert werden:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Zuwendungszweck im Zuwendungsbescheid für den CSD Rostock e.V. für das laufende Jahr 2020 zu ändern“.

 

Sollte der Beschlussvorschlag nicht dahingehend geändert werden, erreicht der Antrag nicht das von den Einreichenden vorgesehene Ziel.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

Anlagen    Keine

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller- von-Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

 

 

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben