Beschlussvorlage - 2020/BV/1539
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§1, 11 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "pro.beruf plus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „pro.beruf plus“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 40.703,63 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020. Für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 wird die Förderung des zuvor genannten Projektes durch den Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgelehnt.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Die Jugendberufshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe-planung. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Bei dem Projekt „pro. beruf plus“ lernen Jugendliche der 7. – 12. Klassen aller Schularten (einschließlich Förderschulen) aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusätzlich zu schulischen Pflichtangeboten verschiedenste Berufsbilder kennen und können sich in den Betrieben vor Ort im Rahmen von Praktika ausprobieren. Ziele des Angebotes sind die Senkung der Ausbildungsabbrecherquote und die Steigerung der Chancen im Übergang von der Schule in den Beruf. In der sozialpädagogischen, handlungsorientierten Gestaltung des Angebots kann der freie Träger seine langjährigen Erfahrungen im arbeitsweltbezogenen Bereich bedarfsorientiert einsetzen.
Die Bundesagentur für Arbeit HRO als Kooperationspartner hat ab dem 01.01.2020 die Ko-Finanzierung im Projekt beendet. Der Träger konnte bisher noch keinen neuen Finanzierungspartner akquirieren. Dieser Fehlbetrag konnte für das Haushaltsjahr 2020 durch Restmittel aus dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ einmalig ausgeglichen werden. Die Projektarbeit wird so über das gesamte Jahr 2020 gesichert.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2020 bezieht sich auf anteilige Ausgaben für
1 Feststelle, Honorar, Kosten für Aufwendungen Dritter, Miet-, und Sachkosten.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt für das Haushaltsjahr 2020
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
74.980,39 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
34.276,76 EUR |
Zuschuss der HRO |
40.703,63 EUR |
davon Personalkosten |
26.022,85 EUR |
und Honorar, Miet- und Sachkosten |
14.680,78 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Anteil der Drittmittel beläuft sich auf 45,71 %, der Anteil an Eigenmitteln auf 0,00% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf 54,29 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Im Haushaltsjahr 2021 ist das Projekt nicht ausfinanziert. Der Träger konnte noch keinen neuen Ko-Finanzierungspartner akquirieren. Eine Anfinanzierung ist ohne gesicherte Gesamtfinanzierung gemäß Zuwendungsrecht, Abschnitt D II Nr. 3, unzulässig. Es wird vorgeschlagen, den Antrag des Lunte e. V. in Höhe von 38.697,37 EUR nicht zu berücksichtigen.
Der Träger wurde im Gespräch über die Sachlage informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301
Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)
HHJ |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512015 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock
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40.703,63 EUR |
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2020 |
36301.75512015 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock
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40.703,63 EUR |
2021
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36301.55512015 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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0,00 EUR |
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2021 |
36301.75512015 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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0,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben