Beschlussvorlage - 2020/BV/1517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers SJD – Die Falken Kreisverband Rostock für das Projekt „Jugendverbands-arbeit der SJD – Die Falken KV Rostock - Gruppenraum“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 9.580,22 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 10.246,32 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, einen freiwilliger Zusammenschluss junger Menschen, die es sich zur Aufgabe machen, ein gesellschaftliches Bewusstsein im Sinne der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung zu vermitteln.

 

Das Projekt der Jugendverbandsarbeit ist ein selbstorganisiertes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 bis 27 Jahren. Der Kreisverband schafft im Rahmen der Förderung eines gemeinschaftlichen Miteinanders Freiräume aktuell für ca. 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb von Schule und Familie. Grundsätze der Arbeit orientieren sich an deren Interessen und Bedürfnissen. In der Arbeit wird Wert gelegt auf die aktive Beteiligung junger Menschen (Kinderrechte im Focus der Jugendverbandsarbeit).

 

Die Aktivitäten der jüngeren Zielgruppe werden von ehrenamtlichen Helfer*innen (Besitzer einer JuLeiCa) begleitet, angeleitet und unterstützt. Die aktiven Jugendlichen hatten den Wunsch nach einem selbstorganisierten Raum in Innenstadtnähe. Der Umzug vom Standort Carl- Hopp- Str. in die Niklotstr. 13 erfolgte zum 01.04.2020. Dieser Raum ist Informations- und Treffpunkt, Begegnungsort und Ort für inhaltliche Auseinander-setzungen (Veranstaltungen, Lesungen, Gruppenstunden, Politisches Kino...).

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Arbeitsschwerpunkte in den Jahren 2020/2021 zur Verfügung:

 

- Gestaltung eines Gruppenraums und Büro in Eigenregie der jugendlichen Nutzer*innnen

   Im Rahmen von Workshops im Holzbau oder in Arbeitssicherheit sollen Jugendliche ab  

   14 Jahre an handwerkliche Tätigkeiten herangeführt werden.

- Durchführung von Workshops für Jugendliche ab 16 Jahren mit dem Ziel, Kooperationen   

   mit Stadtteil- und Begegnungszentren zu schließen, um die Falken als Ort des jugend- 

   politischen Engagements kennenzulernen.

- Förderung bundesweiter Vernetzung aktiver „Falken“ und internationaler Jugendbegeg- 

   nungen für Jugendliche ab 16 Jahre, d. h. Vernetzung mit aktiven Falken auf Bundes-

   ebene (Teilnahme an Seminaren, Kongressen und Tagungen).

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020

wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

11.430,22 EUR

Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge

1.350,00 EUR

Sonstige Einnahmen

500,00 EUR

Zuschuss HRO

9.580,22 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

davon H/M/BK/SK

9.580,22 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Der Eigenanteil des Trägers be-trägt 16,19 %.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021

wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

12.096,32 EUR

Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge

1.350,00 EUR

Sonstige Einnahmen

500,00 EUR

Zuschuss HRO

10.246,32 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

davon H/M/BK/SK

10.246,32 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 15,29 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                

Bezeichnung:     Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

9.580,22 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

9.580,22 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

10.246,32 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

10.246,32 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen