Antrag - 2020/AN/1438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  unterstützt die  Ziele und Grundsätze des Divestment und verpflichtet sich damit zu einem  ethisch-ökologischen Handeln (Nachhaltigkeit) auch bei Finanzangelegenheiten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im März 2021 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Umsetzung  folgender Grundsätze für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock prüft und alle kommunalrechtlich umsetzbaren zur Beschlussfassung vorlegt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  

1.  schließt Geldanlagen aus, die nicht ethischen und ökologischen Prinzipien folgen.  Negativkriterien sind: 

- Kinderarbeit

- Herstellung oder Vertrieb von Kriegswaffen

- Herstellung oder Vertrieb von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut

- Durchführung von Tierversuchen            

- Förderung, Transport und Vertrieb von, sowie Energiegewinnung aus fossilen und  

   nuklearen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran)

- Eklatante Korruptions- oder Bestechungsvorfälle

- Verletzung der ILO-Kernarbeitsnorm

- Unterstützung von Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung 

 

2.  schließt Investitionen aus, die auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, sowohl bei der Exploration, der Förderung, dem Abbau, dem Transport und der Verstromung sowie der Wärmeerzeugung aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl und Erdgas.      

  

3. empfiehlt ihren Beteiligungsgesellschaften sowie den Stiftungen der Stadt sich ebenfalls in Finanzangelegen an  ethische und ökologische Grundsätze zu halten.  

 

4. beauftragt ihre Vertreter*innen in den Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungen  den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei finanziellen Angelegenheiten dort einzubringen.   

 

5. beauftragt ihre Vertreter*innen im Verwaltungsrat der OSPA sich dafür einzusetzen, dass die OSPA keine Wertpapiere für die Eigenanlage im Depot A mehr kauft und keine Wertpapiere und kapitalbildenden Versicherungen an ihre Kunden vertreibt, die den Nachhaltigkeitszielen nicht entsprechen. Des Weiteren sollen sie sich auch bei der Kreditvergabe für die Einhaltung der entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien einsetzen.

 

6. priorisiert bei Kreditaufnahmen Geldgeber, die dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen und die unter Punkt 1 genannten Kriterien beachten.

 

7. beauftragt ihre Vertreter*innen, sich dafür einzusetzen, dass auch die Anlagen der ZMV (Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern) den Nachhaltigkeitskriterien entsprechend erfolgen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Divestment ist eine weltweit agierende Bewegung, die zu einer ethisch-ökologischen Investitions- und Anlagestrategie aufruft. Länder, Städte, Unternehmen, Institutionen, Universitäten usw. sollen u.a. nach den o.g. Kriterien ihre Anlagen und Investitionen überprüfen um perspektivisch grundsätzlich nach ethisch-ökologischen Grundsätzen in Finanzangelegenheiten zu handeln. Der Rückzug aus Finanzanlagen, die die o. g. Negativkriterien erfüllen ist eines der Ziele. Bundesländer wie Bremen und Berlin, Städte wie Freiburg und Heidelberg haben sich mit Beschlüssen ihrer Parlamente bzw. Stadtvertretungen zu den Zielen des Divestment bekannt. Rostock hat sich mit einer Vielzahl von Beschlüssen u.a. zu faire trade, Klimaschutz und Menschenrechten klar positioniert. Ein Beschluss zu ethisch-ökologischem Handeln in Finanzangelegenheiten setzt diese verantwortungsvolle Kommunalpolitik fort.

 

  

 

gez. Eva-Maria Kröger  gez. Uwe Flachsmeyer  

Fraktion DIE LINKE.PARTEI            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

  

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Beschlüsse

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08.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.10.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.10.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  unterstützt die  Ziele und Grundsätze des Divestment und verpflichtet sich damit zu einem  ethisch-ökologischen Handeln (Nachhaltigkeit) auch bei Finanzangelegenheiten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im März 2021 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Umsetzung  folgender Grundsätze für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock prüft und alle kommunalrechtlich umsetzbaren zur Beschlussfassung vorlegt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  

1.  schließt Geldanlagen aus, die nicht ethischen und ökologischen Prinzipien folgen.

Negativkriterien sind:

 

- Kinderarbeit,

- Herstellung oder Vertrieb von Kriegswaffen,

- Herstellung oder Vertrieb von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut,

- Durchführung von Tierversuchen,

- Förderung, Transport und Vertrieb von, sowie Energiegewinnung aus fossilen und  
  nuklearen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran),

- Eklatante Korruptions- oder Bestechungsvorfälle,

- Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen,

- Unterstützung von Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung .

 

2.  schließt Investitionen aus, die auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, sowohl bei der Exploration, der Förderung, dem Abbau, dem Transport und der Verstromung sowie der Wärmeerzeugung aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl und Erdgas.

 

3. empfiehlt ihren Beteiligungsgesellschaften sowie den Stiftungen der Stadt, sich ebenfalls in Finanzangelegen an  ethische und ökologische Grundsätze zu halten.

 

4. beauftragt ihre Vertreter*innen, in den Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungen den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei finanziellen Angelegenheiten dort einzubringen.

 

5. beauftragt ihre Vertreter*innen im Verwaltungsrat der OSPA sich dafür einzusetzen, dass die OSPA keine Wertpapiere für die Eigenanlage im Depot A mehr kauft und keine Wertpapiere und kapitalbildenden Versicherungen an ihre Kunden vertreibt, die den Nachhaltigkeitszielen nicht entsprechen. Des Weiteren sollen sie sich auch bei der Kreditvergabe für die Einhaltung der entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien einsetzen.

 

6. priorisiert bei Kreditaufnahmen Geldgeber, die dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen und die unter Punkt 1 genannten Kriterien beachten.

 

7. beauftragt ihre Vertreter*innen, sich dafür einzusetzen, dass auch die Anlagen der ZMV (Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern) den Nachhaltigkeitskriterien entsprechend erfolgen.

 

 

Beschluss Nr: 2020/AN/1438:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  unterstützt die  Ziele und Grundsätze des Divestment und verpflichtet sich damit zu einem  ethisch-ökologischen Handeln (Nachhaltigkeit) auch bei Finanzangelegenheiten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im März 2021 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Umsetzung  folgender Grundsätze für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock prüft und alle kommunalrechtlich umsetzbaren zur Beschlussfassung vorlegt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  

1.  schließt Geldanlagen aus, die nicht ethischen und ökologischen Prinzipien folgen.

Negativkriterien sind:

 

- Kinderarbeit,

- Herstellung oder Vertrieb von Kriegswaffen,

- Herstellung oder Vertrieb von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut,

- Durchführung von Tierversuchen,

- Förderung, Transport und Vertrieb von, sowie Energiegewinnung aus fossilen und  
  nuklearen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran),

- Eklatante Korruptions- oder Bestechungsvorfälle,

- Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen,

- Unterstützung von Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung .

 

2.  schließt Finanzinvestitionen aus, die auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, sowohl bei der Exploration, der Förderung, dem Abbau, dem Transport und der Verstromung sowie der Wärmeerzeugung aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl und Erdgas.

 

3. empfiehlt ihren Beteiligungsgesellschaften sowie den Stiftungen der Stadt, sich ebenfalls in Finanzangelegen an  ethische und ökologische Grundsätze zu halten.

 

4. beauftragt ihre Vertreter*innen, in den Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungen den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei finanziellen Angelegenheiten dort einzubringen.

 

5. beauftragt ihre Vertreter*innen im Verwaltungsrat der OSPA sich dafür einzusetzen, dass die OSPA keine Wertpapiere für die Eigenanlage im Depot A mehr kauft und keine Wertpapiere und kapitalbildenden Versicherungen an ihre Kunden vertreibt, die den Nachhaltigkeitszielen nicht entsprechen. Des Weiteren sollen sie sich auch bei der Kreditvergabe für die Einhaltung der entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien einsetzen.

 

6. priorisiert bei Kreditaufnahmen Geldgeber, die dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen und die unter Punkt 1 genannten Kriterien beachten.

 

7. beauftragt ihre Vertreter*innen, sich dafür einzusetzen, dass auch die Anlagen der ZMV (Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern) den Nachhaltigkeitskriterien entsprechend erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt