Antrag - 2020/AN/1406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Wettbewerb zum Bau des Archäologischen Landesmuseums eingebunden wird.

2. Der Entwurf der Aufgabenstellung ist der Bürgerschaft zwecks  Meinungsäußerung zu übergeben.

 

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Sachverhalt:

 

Im Rostocker Stadthafen plant das Land MV den Bau eines Archäologischen Landesmuseums. Das Museum wird sich an exponierter Stelle befinden.

Das Land ist in die Aufgabenstellung zum Stadthafen Rostock eingebunden, so dass die Stadt auch in die Aufgabenstellung zum Museum einzubinden ist.

Die Bürgerschaft sollte Gelegenheit erhalten, zum Entwurfstext Stellung beziehen zu können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.09.2020 - Kulturausschuss - Abstimmung entfallen

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30.09.2020 - BUGA-Ausschuss - Abstimmung entfallen

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13.10.2020 - Hauptausschuss - Abstimmung entfallen

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21.10.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Wettbewerb zum Bau des Archäologischen Landesmuseums eingebunden wird.

 

2. Der Entwurf der Aufgabenstellung ist der Bürgerschaft zwecks Meinungsäußerung zu übergeben.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1406-02 (ÄA) (s. TOP 8.7.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1406:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb zum Bau des Archäologischen Landesmuseums (Auslobungstext) eingebunden wird.
 

2. Der Entwurf der Aufgabenstellung (Auslobungstext) des Landes MV, als Partner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist der Bürgerschaft zur empfehlenden Stellungnahme vorzulegen.
 


 

3. Des Weiteren ist Folgendes umzusetzen:
 

-          Das Land M-V hat die Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bei der Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge angemessen zu berücksichtigen.
 

-          Das Land M-V hat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die stimmberechtigte Teilnahme an einer Sachpreisjury sowie einem Fachpreisgericht des Wettbewerbs zuzusichern, wobei die Besetzung seitens der Kommune durch den Hauptausschuss zu beschließen ist.
 

-          Die mit der Vorprüfung befassten Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen als Sachverständige an der Preisgerichtssitzung beteiligt werden.
 

-         Die öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse hat in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erfolgen.