Stellungnahme - 2020/AN/1354-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wird der Bürgerschaft im November 2020 zur Kenntnis gegeben.

 

Der Beteiligungsbericht ist das Informationsinstrument des Beteiligungscontrollings der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz der Stadtverwaltung hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung durch die kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe.

 

Grundsätzlich ergibt sich der Inhalt aus § 73 Abs. 3 KV M-V: „Der Bericht [über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen] hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.“

 

Genauer regelt der Public Corporate Governance Kodex für die Hansestadt Rostock, Teil 2, Abschnitt 4 den Inhalt des Beteiligungsberichtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dieser umfasst grundsätzliche Angaben (wie z.B. Kontaktdaten, Gesellschafter, Gegenstand des Unternehmens, Lagebericht), Angaben aus dem Rechnungswesen (wie z.B. Kapitalflussrechnung, finanzwirtschaftliche Kennzahlen), Angaben zu Leistungsdaten, Angaben zu Beschäftigten sowie Angabe von Bezügen, wobei diese die Bezüge der Geschäftsführung, die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder und das Honorar für den Abschlussprüfer umfassen. Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung geht der Public Corporate Governance Kodex für die Hansestadt Rostock nicht weiter als nach Gesetz gefordert, es wird sich auf § 285 Nr. 9 a) und c) HGB bezogen. Somit sind diese Angaben Bestandteil des Anhangs eines jeden Jahresabschlusses.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft