Änderungsantrag - 2020/AN/1264-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Prüfung der Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft abzuwägen und zu veranlassen.

 

Die Prüfung soll unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
- Klärung der finanziellen Aufwendungen für die Gründung der Gesellschaft
- Wer soll den Park betreiben?
- Aufzeigen der Zukunfts- und Tragfähigkeit im Hinblick auf strukturelles Wachstum und
  finanzielles Risiko der neu zu gründenden Gesellschaft
- Flächenbedarf und Flächenbereitstellung
- Fördermitteleinwerbung
- Zeitschiene
- Suche nach möglichen langfristigen Ansiedlungspartnern
- Klärung der Gesellschafterfrage: Wer soll Gesellschafter mit wie vielen Anteilen werden ?

 

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Sachverhalt:

Bevor die mögliche Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft beschlossen werden sollte, müssen notwendige Basisfakten, wie z. B. strukturelle, finanzielle, wirtschaftlich zukunftsfähige Punkte eruiert und abgewogen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

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liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

gez. Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

 

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09.09.2020 - Bürgerschaft - Abstimmung entfallen