Stellungnahme - 2020/AN/1285-01 (SN)
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsanweisung an die neu geschaffene Verwaltungsstruktur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Sep 9, 2020
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zur Kenntnis gegeben
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Sachverhalt:
Die Verwaltung wird die AGA I gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat ändern. Unter Ziffer 2.2.4 kann die Organisationseinheit "Fachbereich" eingefügt werden; sie ersetzt die strenge Hierarchie "Amt-Abteilung-Sachgebiet" in eine moderne flache Hierarchie: "Amt-Fachbereich".
Anzumerken sind zwei Punkte:
- Die AGA I ist eine innerdienstliche Weisung des Leiters der Verwaltung in dessen originärer Zuständigkeit; der (Gesamt-)Personalrat ist einzubeziehen (§ 70 Abs. 1 Nr. 8 PersVG MV u.a.). Die Bürgerschaft kann hier keinen "Auftrag" erteilen. Der Beschluss sollte daher als Empfehlung ausgestaltet werden.
- Eine Klärung der Wertigkeit der neuen Bereiche im Vergleich zu den bereits definierten Strukturen ist nicht erforderlich, ebensowenig ist das tarifliche oder beamtenrechtliche Eingruppierungs-/Besoldungsrecht betroffen. Es gibt bereits seit längerem Strukturen in der Verwaltung, die nicht dem Schema "Amt-Abteilung-Sachgebiet" folgen (z.B. in der VHS und in der Organisationseinheit "Zentrale Steuerung"). Die Strukturen folgen den Aufgaben und Erfordernissen. Gleichwohl wird die AGA I nunmehr geändert, da sie auch die "Verwaltungswirklichkeit" widerspiegeln sollte.
