Stellungnahme - 2020/AN/1264-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Bestrebungen zur Technologie- und Innovationsförderung sowie der Diversifikation der RLG sollten aus Sicht des Hauptgesellschafters der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (RLG), der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV), als auch der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) als strategische Option verfolgt werden.

 

Für diese Art der Wirtschaftsförderung existieren in der HRO und dem Landkreis Rostock (LRO) aber bereits entsprechende Gesellschaften. Auf dem Gebiet der HRO sind die Gesellschaft zur Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business) und im LRO die Wirtschaftsförderung Landkreis Rostock mbH tätig, die mit finanziellen und organisatorischen Mitteln ausgestattet sind. Doppelstrukturen sind in diesem Zusammenhang unzweckmäßig.

 

Ob das angestrebte Geschäft durch den Gesellschaftszweck der RLG gedeckt ist, ist abschließend nicht geprüft worden. Tatsächliche Eckdaten für ein Geschäftsmodell sowie eine Wirtschaftsplanung wurden bisher nicht vorgelegt. Deshalb sind auch keine Restriktionen für Zuständigkeiten, Förder- und Leistungsfähigkeit der o. g. bestehenden Strukturen erkennbar. Im Zweifel wäre die Projektbetreuung im Rahmen einer Erweiterung des Gesellschaftszwecks der RLG und dem Aufbau eines adäquaten Geschäftsmodells unter Nutzung bestehender Strukturen in einem ersten Schritt aus wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen. In einem zweiten Schritt ist bei sich abzeichnenden Grenzen in der Entwicklung eine Verlagerung oder Abspaltung auf eine eigene Gesellschaft immer möglich.

 

Abschließend weisen wir darauf hin, dass bei der Entwicklung eines solchen Geschäftsmodells die weiteren Gesellschafter der RLG, LRO und die Stadt Laage, überproportional im Vergleich zur HRO profitieren, welches eine zu den Beteiligungsquoten an der RLG abweichende Strukturierung der Finanzierung notwendig macht. Die Beteiligung eines anderen Gesellschafters aus dem Bereich der Technologie- und Innovationsförderung für die Luft- und Raumfahrt sollte die Mindestanforderung bei der Gründung einer neuen Gesellschaft oder dem Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der kommunalen Träger sein.
 

Die Verwaltung sieht in enger Abstimmung mit der RVV aktuell keinen Bedarf zur Gründung einer neuen Gesellschaft speziell zur Wirtschaftsförderung am Standort der RLG.

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

 

 

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Beschlüsse

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02.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

09.09.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben