Änderungsantrag - 2020/AN/1264-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations-Parks auf dem Gelände des Flughafens Rostock-Laage (Air-Technology-Innovation-Park Rostock-Laage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2020
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Sep 2, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Beschlussvorschlag:
Nach dem Wort Gesellschafterversammlung im Beschlusstext wird eingefügt:
„die Prüfung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations- Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft vorzuschlagen.“
Als dritter Satz wird eingefügt:
„Grundlage der Prüfung sollen insbesondere die Effekte auf die bereits vorhandene FRLG GmbH als Betreibergesellschaft des Flughafens sein. Zu beantworten sind die Fragen, inwiefern die Gründung einer solchen zusätzlichen Gesellschaft zur Betreibung eines Technologie- und Innovationsparks positiven Einfluss auf die Profitabilität der FRLG GmbH haben kann oder ob die Umsetzung der von der Geschäftsführung der FRLG GmbH den Fraktionen und dem Aufsichtsrat vorgestellten Konzeption ebenso innerhalb der Struktur der FRLG GmbH in förderrechtlicher, steuerrechtlicher und strategischer Hinsicht erfolgen kann.“
Sachverhalt:
Der neue Beschlusstext lautet somit:
Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Prüfung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations- Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft vorzuschlagen. Grundlage der Prüfung sollen insbesondere die Effekte auf die bereits vorhandene FRLG GmbH als Betreibergesellschaft des Flughafens sein. Zu beantworten sind die Fragen, inwiefern die Gründung einer solchen zusätzlichen Gesellschaft zur Betreibung eines Technologie- und Innovationsparks positiven Einfluss auf die Profitabilität der FRLG GmbH haben kann, oder ob die Umsetzung der von der Geschäftsführung der FRLG GmbH den Fraktionen und dem Aufsichtsrat vorgestellten Konzeption ebenso innerhalb der Struktur der FRLG GmbH in förderrechtlicher, steuerrechtlicher und strategischer Hinsicht erfolgen kann.