Änderungsantrag - 2020/AN/1085-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Genehmigung des Bauantrages im zuständigen Ortsbeirat beraten zu lassen, ggf. muss die Hauptsatzung bzw. die Satzung der Ortsbeiräte diesbezüglich geändert werden.

 

Das gleiche gilt für alle Bauvorhaben, die im Gestaltungsbeirat beraten werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit dieser Änderung wird die Formulierung des Hauptantrags klarer gefasst und damit der Intention des Antragstellers besser Geltung verschafft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

  

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.09.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen