Antrag - 2020/AN/1264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations- Parks auf dem Gelände der Flughafengesellschaft vorzuschlagen. Grundlage soll die in den Fraktionen der Bürgerschaft vorgestellte und im Aufsichtsrat bestätigte Konzeption sein.

 

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Sachverhalt:

Der Flughafen Rostock - Laage hat sich in den letzten Jahren (vor der „Corona“ bedingten schwierigen wirtschaftlichen Situation) unter der neuen Geschäftsführung sehr positiv entwickelt.

Es wurden Diversifizierungen des Flughafengeschäftes vorgenommen und aus verschiedenen Ansätzen eine zukunftsfähige Konzeption zur Entwicklung des Unternehmens und des Standortes entwickelt. 

Das 3 Säulenmodell für die Entwicklung des Flughafens auf der Grundlage der nachhaltigen Entwicklung von Luftverkehr ohne Deckelung, die Errichtung von Immobilien und die Etablierung eines Technologiestandortes war Basis der Entscheidung der Fraktionen und wurde im Aufsichtsrat bestätigt.

Insbesondere die Entwicklung eines Technologie- und Innovations- Zentrums ist hier Gegenstand. Dazu gehören die Entwicklung und Prüfung von Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie und der Wasserstofftechnologie, sowie der Luft- und Raumfahrttechnologie (z.B. emissionsfreies Fliegen). Die Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzepte der Geschäftsführung geraten an die Grenzen der Zuständigkeit, Förderfähigkeit und Leistungsfähigkeit einer Flughafengesellschaft.

 

 

Die Realisierung der Konzeption erfordert und ermöglicht die Einwerbung von Fördermitteln des Landes, des Bundes und der EU, die einer Flughafengesellschaft nicht oder nur begrenzt zugänglich sind, die aber für die zukunftssichere wirtschaftliche Entwicklung des Standortes außerordentlich wichtig sind.

Das ist nur im Rahmen einer entsprechend fokussierten Gesellschaft möglich.

Eine enge Verbindung der beiden Gesellschaften, vorzugsweise unter einer Geschäftsführung durch die gleichen Personen, sollte bestehen bleiben bzw. entwickelt werden. Die konzipierte Entwicklungsstrategie bietet große Potenziale der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung in der Regiopole Rostock / Landkreis Rostock / Stadt Laage.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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02.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis zum Antrag 2020/AN/1264 in Verbindung mit dem Änderungsantrag 2020/AN/1264-01 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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09.09.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations- Parks auf dem Gelände der Flughafen­gesellschaft vorzuschlagen. Grundlage soll die in den Fraktionen der Bürgerschaft vorgestellte und im Aufsichtsrat bestätigte Konzeption sein.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1264:

 

Prüfung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie-
und Innovations-Parks auf dem Gelände des Flughafens Rostock-Laage
(Air-Technology-Innovation-Park Rostock-Laage)

 

Als Gesellschaftervertreter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wird der Oberbürgermeister gemäß § 71 (1) Kommunalverfassung M-V beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung die Prüfung einer Gesellschaft für die Entwicklung und Betreibung eines Technologie- und Innovations- Parks auf dem Gelände der Flughafen­gesellschaft vorzuschlagen.

 

Grundlage der Prüfung sollen insbesondere die Effekte auf die bereits vorhandene FRLG GmbH als Betreibergesellschaft des Flughafens sein.
Zu beantworten sind die Fragen, inwiefern die Gründung einer solchen zusätzlichen Gesellschaft zur Betreibung eines Technologie- und Innovationsparks positiven Einfluss auf die Profitabilität der FRLG GmbH haben kann oder ob die Umsetzung der von der Geschäftsführung der FRLG GmbH den Fraktionen und dem Aufsichtsrat vorgestellten Konzeption ebenso innerhalb der Struktur der FRLG GmbH in förderrechtlicher, steuerrechtlicher und strategischer Hinsicht erfolgen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt